Auf Seite 6 der Anlage A wird im Punkt 6 „Vergabe der Standorte“ der erste Satz wie folgt geändert: „Die Standorte werden maximal für jeweils zwei Kalenderjahre auf Widerruf vergeben.“
Sachverhalt/Begründung
Erfolgt mündlich.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Joschua Konrad Daniela Reiff
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 15.12.2015