Sondernutzungsrichtlinie mobile Verkaufsstände: Verlängerung der maximalen Vergabedauer von einem auf zwei Jahre – Änderungsantrag zu TOP 12 der Gemeinderatssitzung am 15.12.2015

Auf Seite 6 der Anlage A wird im Punkt 6 „Vergabe der Standorte“ der erste Satz wie folgt geändert: „Die Standorte werden maximal für jeweils zwei Kalenderjahre auf Widerruf vergeben.“

Sachverhalt/Begründung

Erfolgt mündlich.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach      Joschua Konrad        Daniela Reiff

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 15.12.2015

Verwandte Artikel