Es werden gestalterische Vorgaben zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Vogelschlag in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) aufgenommen. Dabei kommt der Leitfaden „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ des Bundesamtes für Naturschutz (et al.) aus dem Jahr 2012 zur Anwendung.
Sachverhalt/Begründung
Der geplante Baukörper liegt als Querriegel zwischen zwei Streuobstgebieten und kann für Vogelarten ein massives Hindernis darstellen. Die bisher vorgesehenen großflächigen Glasfassaden stellen ein Verletzungs- und Tötungsrisiko für Vögel dar. Hierauf weisen sowohl der beauftragte Gutachter als auch das städtische Umweltamt in ihren Stellungnahmen hin.
Aus Gründen des Natur- und auch des Tierschutzes müssen hier von Anfang an wirksame Vermeidungsmaßnahmen zum Einsatz kommen. Das bisher vorgesehene Monitoring erscheint weder geeignet noch ausreichend, um die Risiken zu minimieren. Der Baukörper muss so geplant und gebaut werden, dass Tötung und Verletzung so weit wie möglich ausgeschlossen werden.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Johannes Honné Renate Rastätter
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 15.12.2015
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