Antrag
- Der Gemeinderat hebt den Sperrvermerk für die in den Haushalt eingestellten Mittel für den städtischen Tierschutzfonds in Höhe von 90.000 € auf (siehe THH 3200, Produktbereich 12, Seite 162).
- Diese Mittel werden den Tierschutzorganisationen gemäß dem bisher praktizierten Verfahren anteilig zu den von ihnen geltend gemachten erstattungsfähigen Kosten ausgezahlt.
Sachverhalt/Begründung
Bei den Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2015/16 wurde dem Antrag der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion zugestimmt, den städtischen Tierschutzfonds von 60.000 € auf 90.000 € zu erhöhen. Dies erfolgte mit dem Sperrvermerk, dass im Ausschuss für öffentliche Einrichtung vor der nächsten Auszahlung vorgetragen wird, nach welchen Kriterien die unterschiedlichen Tierschutzorganisationen diese Mittel erhalten.
Diese Darlegung erfolgte bei der Ausschuss-Sitzung am 29. Oktober 2015. Sie ergab – wie auch schon eine Anfrage der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion vom 4. November vorigen Jahres – dass die zur Verfügung stehenden Mittel bei Anwendung der beschriebenen Kriterien deutlich zu gering sind, um den ehrenamtlich tätigen Tierschutzgruppen die dort entstehenden erstattungsfähigen Kosten auszugleichen. Daher ist eine Erhöhung des Tierschutzfonds auf die Höhe von 90.000 € sachgerecht.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Zoe Mayer Michael Borner
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 24.11.2015
Aus der Gemeinderatssitzung am 24.11.2015:
Der Änderungsantrag von uns fand erneut eine Mehrheit. Die Tierschutzverbände, die seit dem Frühjahr mit der Erhöhung rechneten, werden nicht enttäuscht.
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