Antrag
- Die Stadtverwaltung stellt die beiden Optionen zur Bestellung einer oder eines kommunalen Behindertenbeauftragten – ehrenamtlich oder hauptamtlich – dar und benennt die Vor- und Nachteile beider Möglichkeiten.
- Die Stadt berichtet, inwieweit die unterschiedlichen Akteure (Beirat für Menschen mit Behinderungen, Gemeinderat, Verbände sowie weitere Interessensvertretungen) über die Einrichtung des Amtes einer oder eines Behindertenbeauftragten informiert wurden und wie sie die interessierte Öffentlichkeit zu dem Thema einbindet.
- Die Stadt Karlsruhe bildet einen Runden Tisch, in dem Gemeinderat, Beirat für Menschen mit Behinderungen und Verbände gemeinsam einen Verfahrensvorschlag für die Bestellung einer oder eines Behindertenbeauftragten erarbeiten.
Sachverhalt/Begründung
Mit dem neuen Landesbehindertengleichstellungsgesetz werden wichtige Voraussetzungen für die gleichberechtigte Teilhabe, bessere Barrierefreiheit sowie Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg geschaffen. Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf in der Anhörungsphase.
Das neue Landesbehindertengleichstellungsgesetz gilt erstmals auch für die Kommunen. Zur Umsetzung der UN-Behinderten-rechtskonvention auf kommunaler Ebene werden die 44 Stadt- und Landkreise dazu verpflichtet, kommunale Behindertenbeauftragte zu bestellen. Dabei handelt es sich um ein weisungsunabhängiges Amt mit Ombudsfunktion.
Die Behindertenbeauftragten sollen die Stadt- und Landkreise in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen beraten und dabei mit der Verwaltung zusammenarbeiten. Sie sind bei allen Vorhaben der Gemeinden und Landkreise bezüglich der spezifischen Belange der Menschen mit Behinderungen frühzeitig zu beteiligen und haben ein Anrecht auf Auskunftserteilung und Akteneinsicht. Da es sich um eine Aufgabe handelt, zu der die Land- und Stadtkreise vom Land verpflichtet werden, übernimmt das Land die Finanzierung der Stellen sowie der damit verbundenen Sachkosten. Bei einer hauptamtlichen Stelle sind dies 6.000 € im Monat. Bei einer oder einem ehrenamtlichen kommunalen Behindertenbeauftragten werden vom Land 3.000 € im Monat gewährt. Es ist dabei nicht zulässig, dass mit den Landesmitteln eine bereits existierende Stelle einer Behindertenkoordinatorin oder eines Behindertenkoordinators finanziert wird.
Während die Aufgaben und Rechte der kommunalen Behindertenbeauftragten gesetzlich festgelegt sind, können die Kommunen über die Art der Ausgestaltung des Amts und des Verfahrens zur Bestellung der Behindertenbeauftragten selbst entscheiden. Die GRÜNEN begrüßen diese Spielräume, da dadurch die jeweiligen Voraussetzungen vor Ort berücksichtigt und passgenaue Lösungen erarbeitet und umgesetzt werden können.
Da bereits in verschiedenen Gremien das Thema angesprochen wurde, halten die GRÜNEN es für erforderlich, dass die Stadtverwaltung im Sinne der Transparenz umfassend und detailliert über die gesetzliche Verankerung einer oder eines Behindertenbeauftragten sowie über ihre Überlegungen zur Art der Ausgestaltung und Bestellung des Amts informiert. Um die bestmögliche Lösung mit einer hohen Akzeptanz aller Beteiligten und Betroffenen bezüglich der Ausgestaltung des Amts sowie des Verfahrens der Bestellung der oder des Behindertenbeauftragten zu erreichen, halten die GRÜNEN die Einrichtung eines Runden Tisches für ein geeignetes Vorgehen. Damit kann auch die Besetzung des Amts gut vorbereitet werden.
Gerade weil es sich um ein weisungsunabhängiges Amt handelt, kommt der Besetzung des Amts eine hohe Bedeutung zu. Die oder der Behindertenbeauftragte in unserer Stadt braucht eine hohe Akzeptanz im Beirat für Menschen mit Behinderungen, in der Stadtverwaltung, im Gemeinderat sowie in allen Behinderten- sowie Inklusionsvereinen und Verbänden, von den Elternvereinen bis zu den großen Trägern der Behindertenhilfe.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Renate Rastätter Alexander Geiger Michael Borner
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 18.11.2014
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