Soziale und nachhaltige Vergabe in Karlsruhe

Antrag

  1. Die Verwaltung stellt in einem Bericht dar, inwieweit ökologische und soziale Kriterien bereits aktuell bei der Ausschreibung und Vergabe von städtischen Aufträgen berücksichtigt werden und welche Möglichkeiten hierzu bisher noch nicht ausgeschöpft wurden.
  2. Es wird gewährleistet, dass zukünftig bei allen Vergaben städtischer Aufträge die Ausschreibung soziale Kriterien sowie Kriterien der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes berücksichtigt, so wie es in der „Vergabe-Dienstanweisung der Stadt Karlsruhe“ bereits festgeschrieben ist.
  3. Die neu eingerichtete „Zentrale Vergabestelle“ als zentrale Kompetenzstelle in der Stadtverwaltung wird zukünftig bei allen Vergaben städtischer Aufträge (sowohl nach VOB (Bauleistungen), VOF (Freiberufliche Leistungen) als auch VOL (Sonstige Leistungen) mit eingebunden.
  4. Die Verwaltung tritt aktiv in Kontakt mit anderen Kommunen in Baden-Württemberg, um die Erfahrungen auf dem Gebiet der sozialen und nachhaltigen Vergabe auszutauschen.

Sachverhalt/Begründung

Die Stadt Karlsruhe gibt jährlich mehrere hundert Millionen Euro für die Vergabe von Sach-, Dienst- und Bauleistungen aus. Als öffentlicher Auftraggeber haben wir als Stadt eine große Verantwortung, denn wir können mit entscheiden, unter welchen sozialen Bedingungen Dienstleistungen erbracht oder Produkte hergestellt werden und welche ökologischen Standards ein Betrieb bei der Produktion einhält.

Die geltende Rechtslage ermöglicht es Kommunen, im Rahmen ihrer Vergabeordnung in den Ausschreibungskriterien auch soziale und ökologische Kriterien festzuschreiben. So können beispielsweise ökologische Ziele (z.B. Ressourceneffizienz, Gewässerschutz, Verzicht auf gentechnische Organismen, etc.), gesellschaftliche und soziale Ziele (z.B. Einhaltung der Mindeststandards (ILO-Kernarbeitsnormen), Einhaltung von tariflichen Mindestlöhnen, Gleichberechtigung von Frauen und Männern, etc.) sowie ökonomische Ziele (geringe Lebenszykluskosten, lange Produktlebensdauer, Stärkung der regionalen Wertschöpfung, fairer Wettbewerb, etc.) als Vergabekriterien bei öffentlichen Aufträgen festgeschrieben werden.

Ein Teil dieser Kriterien ist auf Landesebene bereits im „Tariftreue- und Mindestlohn-Gesetz“ festgeschrieben. Auf Initiative des Karlsruher Gemeinderates haben darüber hinaus auch Kriterien des Umweltschutzes und des fairen Handels Einzug in die „Vergabe-Dienstanweisung der Stadt Karlsruhe“ gefunden. Dies hat bereits dazu geführt, dass auf breiter Ebene innerhalb der Stadtverwaltung Produkte mit dem Siegel „Fairtrade“ verwendet werden. Die Kunst im kommunalen Ausschreibungs- und Vergabewesen besteht darin, diese oben genannten Ziele je nach Auftrag in konkrete Ausschreibungskriterien (wie Bietereignung, Leistungsbeschreibung, etc.) zu „übersetzen“. Mit der Einrichtung einer „Zentralen Vergabestelle“ hat Karlsruhe bereits begonnen, die Kompetenzen im immer komplexer werdenden Vergabewesen an einer zentralen Stelle zu bündeln. Nun müssen diese Kompetenzen dazu genutzt werden, neben einer rechtssicheren Ausschreibung und wirtschaftlichen Kriterien auch das Einhalten sozialer und ökologischer Standards bei der Vergabe zu berücksichtigen.

Die Stadt Karlsruhe, die bereits seit 2010 den Titel „Fairtrade-Stadt“ tragen darf, sollte sich auf dem Gebiet der ökologischen und sozialen Vergabe weiterhin aktiv um eine Vorreiterposition bemühen. „Das Rad muss nicht immer wieder aufs Neue erfunden werden“, daher empfiehlt sich der Austausch mit anderen Kommunen in Baden-Württemberg, um die Erfahrungen auf diesem Gebiet auszutauschen. Sowohl die „Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung“ des Bundesinnenministeriums, das neu gegründete „Forum Nachhaltige Beschaffung Baden-Württemberg“ sowie das Nachhaltigkeitsbüro der „Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)“ könnten hier geeignete Austauschplattformen und Ideengeber sein.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach      Dr. Christofer Leschinger     Dr. Ute Leidig       Alexander Geiger     Uta van Hoffs      Michael Borner

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 18.02.2014

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