Kürzung bei der quasi-institutionellen Kultur-Förderung halbieren (HHS4_GR50)

Teilhaushalt: 4100 Kultur

Höhe der beantragten Mittel:   22.145 € (2026),  22.145 € (2027)

Begründung:

Die Haushaltssicherungsmaßnahme HHS4_GR50 „Projektförderung (quasi-Institutionelle Förderung): Kürzung Zuschuss um 10 %“ (jew. 44.290 Euro (2026/2027)) wird dahingehend modifiziert, dass die jeweiligen Zu-schüsse nur um die Hälfte, d.h. um 5,0 Prozent (auf 22.145 Euro pro Jahr), gekürzt werden.

Wir erkennen die unbedingte Notwendigkeit zur Ergebnisverbesserung an. Gleichwohl erachten wir es als sinnvoll, wenn Strukturen erhalten werden, ohne Existenzen zu gefährden. Daher soll der Zuschuss der quasi-institutionellen Förderung für die freie Kunst- und Kulturszene in Karlsruhe nicht um 10,0 Prozent, sondern nur um 5,0 Prozent pro Jahr gekürzt werden. Gegenüber der ursprünglichen Einsparsumme in Höhe von 44.290 Euro pro Jahr sollen also nur 22.145 Euro veranschlagt werden.

Unterzeichnet von:

Aljoscha Löffler, Jorinda Fahringer sowie GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe
Detlef Hofmann, Dr. Rahsan Dogan sowie CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe
Elke Ernemann, Dr. Anton Huber und SPD-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe
Lüppo Cramer, Sonja Döring und Michael Haug für die KAL-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe

Dieser Antrag wurde mit breiter interfraktioneller Unterstützung gestellt und fand entsprechend auch eine gemeinderätliche Mehrheit.