Gemeinwohlfunktionen des Waldes im Landesforstbetrieb
Antrag:
- Die Stadtverwaltung legt dar, welche aktuellen Überlegungen ihr bekannt sind, in Baden-Württemberg einen Landesforstbetrieb nach § 26 Landeshaushaltsordnung einzurichten und welche Chancen und Risiken aus kommunaler Sicht gesehen werden.
- Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen befasst sich in einer seiner nächsten Sitzungen mit dem aktuellen Sachstand hinsichtlich der Planungen zur Einrichtung eines Landesforstbetriebes.
- Die Stadtverwaltung setzt sich bei Landes-regierung und Städtetag dafür ein, dass bei den aktuellen Planungen zur Einrichtung eines Landesforstbetriebs die verschiedenen Gemeinwohlfunktionen des Waldes mit hoher Priorität Berücksichtigung finden. Insbesondere ist dabei auf die Erholungsnutzung, auf ökologische Waldfunktionen sowie auf die Einhaltung von Sozialstandards für im Wald beschäftigte Arbeitnehmer hoher Wert zu legen.
Sachverhalt/Begründung:
Die Landesregierung plant, ergänzend zur bisherigen Struktur, die Einführung eines Betriebes nach § 26 Landeshaushaltsordnung. Neben den Chancen durch die damit verbundene Aufgabe der kameralistischen Buchführung birgt diese geplante Reform auch Risiken. Insbesondere steht zu befürchten, dass die Waldwirt-schaft im Staatswald sich dann gemäß den Vorgaben der Landesregierung vermehrt nach betriebswirt-schaftlichen Kriterien ausrichten soll.
Dies kann zu Konflikten mit anderen wichtigen Gemeinwohlfunktionen des Waldes wie der Erholungsfunktion, der Klimaschutzfunktion und auch der Naturschutzfunktion führen.
2.370 ha Staatswald liegen auf Karlsruher Gemarkung, was einem Anteil von 52 % der gesamten Karlsruher Waldfläche entspricht. Die geplante Einrichtung eines Landesforstbetriebes ist damit auch für Karlsruhe von hoher Relevanz. Der Gemeinderat muss sich mit o. g. Fragestellungen befassen und im Interesse der Karlsruher/innen bei den zuständigen Stellen eine hohe Gewichtung der Gemeinwohlfunktionen im Staatswald einfordern.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach
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