Aktueller Stand: Umsetzung Chancen-Aufenthaltsrecht

  1. Wie viele Anträge für ein Chancen-Aufenthaltsrecht wurden in Karlsruhe seit Einführen dieser Möglichkeit zur Aufenthaltssicherung gestellt und wie viele dieser Anträge wurden bewilligt bzw. wie viele Personen waren nicht antragsberechtigt (z.B. aufgrund von zu kurzer Aufenthaltsdauer)?
     
  2. Wie gelingt es auch in Zeiten einer angespannten Personalsituation in der Ausländerbehörde, Betroffene hinreichend (schriftlich, konkret, individualisiert und in einer für die Person „verständlichen Sprache“) darüber zu informieren, welche Voraussetzungen nach Ablauf der 18-monatigen Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen sind? (Hinweispflichten der Ausländerbehörde)
  3. Welche Beratungs- und Informationsangebote gab und gibt es für potenziell Antragsberechtigte in Karlsruhe? Werden diese darüber informiert, dass Anträge nur bis zum 30.12.2025 gestellt werden können? Wie schätzt die Verwaltung den Erfolg von entsprechenden Unterstützungsangeboten ein?
  4. Ist bereits abzusehen, welcher Anteil der Personen, die einen Chancen-Aufenthalt bekommen, am Ende der 18 Monate einen dauerhaften Aufenthaltstitel erhalten werden? (Anschlusstitel nach Paragrafen 25a und 25b AufenthG)

Begründung/Sachverhalt

Das Chancen-Aufenthaltsrecht eröffnet einen Weg zur Aufenthaltssicherung für Menschen, die seit Jahren gut integriert sind und zum Gelingen unseres Miteinanders beitragen. Die Umsetzung ist eine weitere Aufgabe für die Ausländerbehörde, die ohnehin personell stark angespannt ist. Daher fragt die Grünen-Fraktion nach dem aktuellen Stand in Karlsruhe.

Am 31.12.2022 wurde das Chancen-Aufenthaltsrecht eingeführt, eine Aufenthaltserlaubnis, die Geduldeten, die sich zum Stichtag des 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre in Deutschland aufhielten, einmalig für maximal 18 Monate erteilt werden kann. So haben sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen.

Spätestens nach Ablauf dieser Frist sollten die Bedingungen für die Bleiberechtsregelung nach § 25a AufenthG oder § 25b AufenthG erfüllt sein, damit die Person nicht wieder in den Duldungsstatus, der mit Unsicherheit und zahlreichen Einschränkungen verbunden ist, zurückfällt. Die Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern sehen vor, dass alles dafür getan werden sollte, einen Rückfall in die Duldung mit den damit verbundenen negativen Implikationen (in Bezug auf die Integrationsperspektiven der Betroffenen, die Belastungen der Sozialsysteme sowie vermeidbaren bürokratischen Aufwand in den Ausländerbehörden) zu verhindern. Nach jahrelanger Integration eröffnet das Chancen-Aufenthaltsrecht einen Weg zur Aufenthaltssicherung.

Der Mediendienst Integration berichtete in seiner Bilanz zu Beginn dieses Jahres, dass deutschlandweit mindestens 75.000 Anträge gestellt und 54.000 Aufenthaltserlaubnisse erteilt wurden und dass durch diese „die Zahl der in Deutschland lebenden ausreisepflichtigen Personen um rund 20 Prozent zurückgegangen ist.“  

Unterzeichnet von:

Dr. Iris Sardarabady, Jorinda Fahringer, Christine Großmann, Benjamin Bauer

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