Verbesserung der ambulanten wohnortnahen medizinischen Versorgung mittels Medizinischer Versorgungszentren (MVZ)

Anfrage:

  • Welche Möglichkeiten hat die Stadtverwaltung, um die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren zu unterstützen?

  • Welche Vor- und Nachteile hat die Gründung eines oder mehrerer MVZ durch die Stadt bzw. der Ausbau des MVZ des Städtischen Klinikums?

  • Welche anderen Möglichkeiten zu einer ausreichenden und wohnortnahen Versorgung anstatt eines MVZ gibt es, welche die Stadtverwaltung unterstützen könnte?

  • Welche Möglichkeiten der Unterstützung zur Gründung von MVZ durch Land und Bund gibt es?

Sachverhalt/Begründung:

Durch das Versorgungsstärkungsgesetz sind seit 2015 auch MVZ (Medizinische Versorgungszentren) in kommunaler Trägerschaft möglich. Rund 30 Kommunen in Deutschland haben bereits ein MVZ gegründet, um der nicht ausreichenden ambulanten medizinischen Versorgung entgegenzutreten.

Im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 22. März 2024 wurde unter TOP 1 (https://sitzungskalender.karlsruhe.de/db/ratsinformation/termin-9679#top1) u.a. dargestellt, dass auch in Karlsruhe in der Allgemeinmedizin nicht alle Kassensitze besetzt sind und sich durch den demographischen Wandel künftig ein noch größerer Mangel abzeichnet. Auch ergab sich das Bild, dass junge Ärzt*innen heute oft anders arbeiten wollen und sich selbst nicht oder nicht so früh selbstständig niederlassen möchten. So geraten Medizinische Versorgungszentren immer mehr in den Fokus.

In einem MVZ arbeiten mehrere ambulant tätige Ärzt*innen in einer Organisation kooperativ, meist als Angestellte, zusammen. Oft sind somit hier die Inhaberschaft und die ärztliche Tätigkeit organisatorisch voneinander getrennt. Ärzt*innen wollen sich weniger mit der Verwaltung befassen, sondern die Zeit den Patient*innen widmen. Arbeiten mehrere Ärzt*innen gemeinsam in einem Zentrum, können bestimmte Strukturen geteilt und Synergien genutzt werden. Verwaltungsabläufe können so anders strukturiert und teilweise auch delegiert werden. Auch können Ärzt*innen sich hier schneller sowie einfacher gegenseitig beraten und unterstützen.

Die wohnortnahe medizinische Versorgung ist für das Wohl der Menschen in unserer Stadt von großer Bedeutung. Auch wenn dies keine primäre städtische Aufgabe ist, sollte dieses wichtige Thema im Fokus der Stadtpolitik bleiben. So ist es uns wichtig zu erfahren, welche Möglichkeiten die Stadtverwaltung zur Unterstützung beim Aufbau eines MVZ hat. Gerade die Gründung und die Suche nach passenden Räumen gestalten sich schwierig. Für ein größeres Zentrum braucht es ausreichend Platz und Kapital für die Investition. Da bedarf es kreativer Lösungen, wie die Förderung des Austauschs mehrerer Ärzt*innen, die an der Arbeit in einem solchen MVZ interessiert sind. Auch über die Gründung einer Genossenschaft könnte die Trägerschaft eines MVZ sichergestellt werden. Daher ist es wichtig, dass die Stadtverwaltung aufzeigt, wie hier eine städtische Unterstützung aussehen könnte.

Ein Nachteil großer MVZ ist jedoch, dass hierfür viel Kapital benötigt wird. Dies erschwert einer Kommune, aber auch einzelnen Ärzt*innen eine solche Gründung. Die kapitalintensive Gründung von MVZ ist für Großkonzerne einfacher, die diese selbst betreiben und oft nur an einer Gewinnmaximierung interessiert sind. Zudem werden dann häufig die ärztlichen Gestaltungsspielräume massiv eingeschränkt. Beim Städtischen Klinikum Karlsruhe hat der Gemeinderat bisher eine solche Übernahme daher aus gutem Grund abgelehnt. Eine Beratung, die Vernetzung einzelner Ärzt*innen und Akteur*innen sowie die Organisation in Form einer Genossenschaft können unter anderem Wege sein, um den Einstieg von Großkonzernen in die ambulante Gesundheitsversorgung einzudämmen. Für uns ist aber auch von Interesse, welche anderen Formen der kooperativen und ambulanten Gesundheitsversorgung es alternativ gibt, die die Stadt unterstützen könnte. Zudem sind weitere Unterstützungsangebote, gerade auch finanziell, von Bund und Land daher von besonderer Bedeutung.

Unterzeichnet von:

Niko Riebel, Verena Anlauf, Jorinda Fahringer

Wir erhielten zur Gemeinderatssitzung am 16. Juli 2024 eine ausführliche Stellungnahme.

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