Antrag zur Vorberatung im Fachausschuss:
- Um die Sicherheit und Attraktivität der Radwege durch den Wald zu verbessern, versieht die Verwaltung in Abstimmung mit dem zuständigen Forstamt zwei bis drei asphaltierte Wege mit reflektierenden Randmarkierungen. Dabei sollen Wege im Hardtwald und/oder Oberwald ausgewählt werden, die erfahrungsgemäß häufig von Radfahrer*innen genutzt werden.
- Nach den Erfahrungen damit werden weitere Markierungen geprüft.
Begründung/Sachverhalt:
Viele Menschen nutzen die geeigneten und für den Radverkehr ausgewiesenen Wege vor allem im Oberwald und im Hardtwald nahezu zu jeder Tageszeit und auch zu jeder Jahreszeit. Gerade im Winter bedeutet das, dass der Weg zur Schule oder zum Arbeitsplatz im Dunkeln liegt. Immer wieder kommt daher der Wunsch nach einer Beleuchtung der wichtigsten Radwege in den Wäldern auf. Eine Beleuchtung bedeutet in jedweder Ausführung allerdings eine technische Infrastruktur, damit verbundene Kosten sowie mögliche arten- und naturschutzrechtlichen Konflikte.
Reflektierende Seitenmarkierungen der Wege können bereits einige der wesentlichen Ziele einer Beleuchtung erreichen. Und das zu einem deutlich geringeren Aufwand. Wenn das Fahrrad mit einer ordnungsgemäßen Beleuchtung ausgestattet ist, dann ermöglicht eine solche Markierung einen guten Überblick über den Wegesrand und somit auch über den Streckenverlauf zum Beispiel im Bereich von Kurven. So können mit einer kleinen Maßnahme die Sicherheit und der Komfort auf den Radwegen gesteigert werden.
Zu testen wäre, wie lange der Effekt anhält und in welchem Intervall eventuell eine Reinigung nötig ist.
Unterzeichnet von:
Aljoscha Löffler, Johannes Honné, Renate Rastätter,
Christine Weber, Christina Bischoff, Dr. Clemens Cremer
Der Antrag sollte bei der Sitzung des Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 14. Juni 2024 beraten werden. Da die Sitzung entfiel, wurder der Antrag bei der Sitzung am 18. Oktober beraten.
In der Stellungnahme informierte die Verwaltung darüber, dass für die Wege im Hardtwaldt die Zuständigkeit beim Land liegt und der Antrag dort abgelehnt wurde. Für die Wege im Oberwald würden weder die finanziellen Mittel noch die personellen Ressourcen für die Einrichtung und Pflege der Randmarkierungen bereit stehen. Daher empfahl die Stadt die Ablehnung des Antrags.
Wir bedauern die Ablehung des Antrags, haben aber die Hürden zur Kenntnis genommen.
