GRÜNE bemängeln fehlende Unterlagen aus Rheinland-Pfalz Machbarkeit der Ersatzbrücke und naturschutzrechtlicher Ausgleich weiter offen

Anlässlich aktueller Forderungen des CDU-Kreisverbands Germersheim nach einem raschen Abschluss des Planfeststellungsverfahrens für die „2. Rheinbrücke“ äußern die Karlsruher Grünen Unverständnis. Die darin geäußerten Vorwürfe, durch Verschleppung des Planfeststellungsverfahrens die Gefahr eines Verkehrskollapses in Kauf zu nehmen, seien völlig aus der Luft gegriffen.

 „Ganz unabhängig von der Frage einer zweiten Rheinbrücke bleibt der Erhalt und die Ertüchtigung der bestehenden Brücke vordringliche Aufgabe zur Sicherung einer leistungsfähigen Rheinquerung“ betont der Landtagsabgeordnete Alexander Salomon. „Nach aktuellem Kenntnisstand ist mit dem neuen UHPC-Verfahren* ohne längere Vollsperrung eine vollständige Ertüchtigung der bestehenden Brücke in etwa vier Jahren realistisch. Dabei könnten die Fahrbahnplatten der Brücke komplett erneuert werden, so dass diese wieder für mindestens 40 Jahre uneingeschränkt verkehrstauglich ist.“

„Alternativ muss die Option Ersatzbrücke planerisch vorangetrieben werden, dies hat der Karlsruher Gemeinderat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens mehrfach eingefordert und im November 2014 erneut durch Gemeinderatsbeschluss bekräftigt“ so Bettina Lisbach, Vorsitzende der Grünen Fraktion. Die Stadträtin weist außerdem darauf hin, dass laut Antwort von Staatssekretärin Gisela Splett auf eine Anfrage der CDU-Fraktion im Landtag Anfang des Jahres das Regierungspräsidium Karlsruhe immer noch auf Unterlagen aus Rheinland-Pfalz warte. Dies wird aktuell auch in einem Schreiben des rheinland-pfälzischen Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur an Alexander Salomon bestätigt, in dem es heißt, dass die Unterlagen nach Fertigstellung den Behörden in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden sollen. „Noch zu klärende Fragen betreffen nicht nur die Machbarkeit einer Ersatzbrücke, sondern auch das naturschutzrechtliche Ausgleichskonzept auf rheinland-pfälzischer Seite,“ hebt Bettina Lisbach hervor. Beides seien aber Voraussetzungen, um das Planfeststellungsverfahren zu einem Abschluss zu bringen. „Von einer Verzögerungstaktik auf der badischen Seite kann hier jedenfalls nicht die Rede sein.“

„Offensichtlich gelingt es den Befürwortern des Projektes nicht, eine genehmigungsfähige Planung für die zweite Rheinbrücke auf den Tisch zu legen“, ergänzt Johannes Honné, verkehrspolitischer Sprecher der Gemeinderatsfraktion. „Deshalb sollten auch die CDU-Vertreter/innen beiderseits des Rheins endlich ihre Fokussierung auf eine zusätzliche Straßenbrücke aufgeben und sich ernsthaft mit verkehrlichen Alternativen auseinandersetzen.“

*Hintergrund zum UHPC-Verfahren: Bei diesem Verfahren wird die Stahl-Fahrbahnplatte durch eine dünne Schicht aus faserbewehrtem ultrahochfestem Beton (Ultra High Performance Concrete, UHPC) verstärkt. Dieses Verfahren war schon mehrfach in den Niederlanden, aber noch nie in Deutschland angewandt worden. Deshalb sollte es vor dem Einsatz an einer Großbrücke pilothaft im Rahmen einer kleineren Instandsetzungsmaßnahme angewandt werden. Inzwischen wurde die Bahnbrücke in Beimerstetten bei Ulm mit diesem Verfahren verstärkt.

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