Teilhaushalt: 4010, Kultur
Seite im HH-Plan: 209 ff.
Begründung
Beim ersten Corona-Lockdown nach dem 22. März 2020 waren die freien Kultureinrichtungen massiv betroffen. Es zeichneten sich existenzielle Notlagen ab. Mit unserem Ergänzungsantrag im Gemeinderat am 28. April 2020 haben wir die Einrichtung eines Notlagenfonds für Kultur beantragt. Dieses Anliegen wurde von allen Fraktionen gewünscht und unterstützt.
Am 21. Juli 2020 hat der Gemeinderat Haushaltsmittel in Höhe bis zu 2,5 Mio. Euro zur Abmilderung Corona-bedingter Notlagen beschlossen. Dabei wurde festgelegt, dass Hilfen gewährt werden, wenn alle anderen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft seien. Dank der großen Fördertopfe des Bundes und Landes für die Kultur waren nur wenige Kultureinrichtungen 2020 gezwungen, Mittel aus dem Notlagenfonds zu beantragen. Da der Jahresabschluss dafür vorgelegt werden musste, wurden die Mittel ins Jahr 2021 übertragen.
Für 2020 wurden insgesamt 330.853,12 Euro an sechs Einrichtungen ausbezahlt.
Auch 2021 sind die Einschränkungen für die Kultur weitergegangen. Zwar gibt es noch Unterstützung durch die Bundesfonds, diese werden voraussichtlich bald auslaufen.
Wir beantragen deshalb die Übertragung der nicht verbrauchten Mittel des Notlagenfonds ins Jahr 2022. Dies ist auch deshalb notwendig, da die Kultur noch weiter an den Folgen der Auswirkungen der Pandemie leiden wird.
Aus dem Notlagenfonds werden in den beiden Haushaltsjahren 2022/23 bereits die Zuschüsse für das neue Kulturzentrum in der Bulach von rund 95.000 Euro entnommen, so dass rund 2 Mio. Euro noch vorhanden sein werden.
Unterzeichnet von:
Aljoscha Löffler, Jorinda Fahringer und GRÜNE-Fraktion
Ergebnis: In der Haushaltsberatung am 07.12.2021 Antrag als erledigt betrachtet.
Stellungnahme der Verwaltung
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