GRÜNE wollen Bauland-Mobilisierung in Karlsruhe umsetzen
Die Grüne-Fraktion im Gemeinderat beantragt, dass die neuen Instrumente des Bauland-Mobilisierungsgesetzes auch in Karlsruhe angewendet werden. Hierdurch können bereits erschlossene Flächen im Stadtgebiet für den Bau von Wohnungen nutzbar gemacht werden.
Für viele Baugrundstücke gibt es keine Bebauungspläne. Dann greift § 34 des Baugesetzbuches, demzufolge sich ein neues Bauprojekt im unbeplanten Innenbereich lediglich „von Art und Maß in die Umgebung einfügen“ muss. Das führt dazu, dass in solchen Gebieten oftmals hochpreisige Wohnungen entstehen. Um Kommunen mehr Handlungsspielraum zu geben, hat der Bund die Möglichkeit eines „sektoralen Bebauungsplans“ für Wohnbebauung eingeführt. Michael Borner, Sprecher für Wohnungspolitik erläutert: „Damit kann auch auf diesen Flächen der Bau von sozial gefördertem Mietwohnungsbau analog dem Karlsruher Innenentwicklungskonzept KAI verlangt werden.“
Im Baulandkataster der Stadt Karlsruhe gibt es über 130 sofort bebaubare Grundstücke. Viele Eigentümer*innen lassen diese jedoch brach liegen und der Allgemeinheit entgehen dadurch dringend benötigte Möglichkeiten zur Stadtentwicklung. Durch die neue Bauland-Mobilisierung können unter bestimmten Umständen Bauverpflichtungen nach § 176 BauGB ausgesprochen werden. Zu den Instrumenten dieses Gesetzes gehört auch ein Vorkaufsrecht der Kommune an solchen unbebauten Grundstücken.
Aljoscha Löffler, Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Planung fasst zusammen: „In Karlsruhe besteht seit vielen Jahren ein sehr angespannter Wohnungsmarkt. Die neuen Werkzeuge der Stadtentwicklung bieten uns nun weitere und schnellere Gestaltungsmöglichkeiten.“
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