Die GRÜNEN im Karlsruher Gemeinderat möchten eine Änderung der Hundesteuersatzung herbeiführen: Michael Borner und Tanja Kluth, tierschutzpolitische Sprecher/innen der Gemeinderatsfraktion haben beantragt, dass Hundehalter/innen, die mit ihrem Hund einen Sachkundenachweis ablegen, nur eine ermäßigte Hundesteuer von 50 % entrichten müssen. Diese Ermäßigung gilt für jeweils den Hund, mit dem die praktische Prüfung für diesen so genannten „Hundeführerschein“ abgelegt wurde.
"Von einem Sachkundenachweis versprechen wir uns, dass Hundehalter/innen die Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die notwendig sind, damit ihre Hunde nicht negativ auffallen oder sogar eine Gefahr darstellen. Damit auch einkommensschwache Personen mit ihren Hunden von dieser Satzungsänderung profitieren können, bitten wir die Stadtverwaltung um Vorschläge, wie diesen Personen die Finanzierung eines Sachkundenachweises ermöglicht werden kann“, so Borner und Kluth.
Außerdem sollen auch diejenigen Hundehalter/innen, die Hunde aus Karlsruher Tierheimen aufnehmen, von einer Hundesteuerermäßigung profitieren. Jährlich landen viele Hunde – vor allem ältere und kranke und immer häufiger auch aus finanziellen Gründen – in den Tierheimen Karlsruhes und müssen dort ohne Aussicht auf neue Besitzer verbleiben. Dies entwickelt sich für die Tierheime zu einer zunehmenden Belastung.
„Mit der von uns beantragten einjährigen Hundesteuerbefreiung für Hunde aus einem Tierheim würde die Stadt Karlsruhe denjenigen Hundehalter/innen eine kleine finanzielle Anerkennung gewähren, die sich für einen solchen Hund entscheiden.“ Diese Menschen leisten dadurch einen Beitrag zum Tierschutz – aber sie nehmen zum Teil auch das Risiko von höheren Tierarztkosten auf sich. „Von einer solchen Regelung profitiert im Idealfall auch das Karlsruher Tierheim und ähnliche Einrichtungen im Stadtgebiet“, so Borner und Kluth abschließend
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