Anfrage
Wie schätzt die Stadtverwaltung das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Mannheim vom 01. Dezember 2023 (Aktenzeichen 3 S 846/21) ein im Hinblick auf
- die Kritik einer fehlenden Alternativprüfung, um den Flächenverbrauch für den Damm XXV zu reduzieren
- die Kritik an der Durchführung eines Probestaus nach Fertigstellung des Polders
- die Reduzierung des Flächenverbrauchs auf Karlsruher Gemarkung durch Verzicht auf die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee bzw. zumindest des Verzichts auf den Bau eines zweiten Bahngleises
- die Prüfung, ob der Parkplatz beim Rheinstrandbad Rappenwört auch bei Extremhochwasser nutzbar bleiben muss.
Sachverhalt / Begründung: |
Mit dieser Anfrage der grünen Fraktion soll geklärt werden, wie die Stadt Karlsruhe das Urteil des VGH Mannheim zur Klage der Stadt Rheinstetten einschätzt und ob sie eine Möglichkeit für die Prüfung von mehr Walderhalt beim Bau des Polders auf Karlsruher Gemarkung sieht.
Die Stadt Rheinstetten hat gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Retentionsraums (Polder) Bellenkopf/Rappenwört von 2020 geklagt und mit dem Urteil vom 1. Dezember 2023 teilweise recht bekommen. Ihr Ziel, die ökologischen Flutungen zur Wiederherstellung der ursprünglichen Auen zu verhindern, wurde abgelehnt. Der VGH hat allerdings fehlende Alternativenprüfungen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs (Waldflächen) für den Damm XXV festgestellt sowie fehlende Alternativenprüfungen statt des Probestaus moniert. Die Stadt Rheinstetten möchte jetzt mit dem Landratsamt/Regierungspräsidium verhandeln, um eine Reduzierung des Waldverlusts für den Polder zu erreichen.
Die Stadt Karlsruhe und die Fraktionen des Gemeinderats haben die ökologischen Flutungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens als unverzichtbar für den Hochwasserschutz und die Wiederherstellung der ursprünglichen Auenlandschaft akzeptiert. Allerdings haben sie mehrere Änderungsanträge zum Erhalt von mehr Bäumen in den Gemeinderat eingebracht, u. a. gegen die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee. Bis auf wenige kleine Änderungsanträge, so u. a. der Antrag der grünen Fraktion, auf den Entwässerungsgraben zu verzichten, um wertvolle alte Eichen zu erhalten, wurden diese Anträge vom Regierungspräsidium abgelehnt. Jetzt geht es den Umweltverbänden neben der Hermann-Schneider-Allee auch um die Prüfung, ob der Parkplatz beim Rheinstrand Rappenwört auch bei Extremhochwasser nutzbar bleiben muss. Dazu sind vier Meter hohe freistehende Spundwände erforderlich. Die dafür nötigen Drainagen würden das Wurzelwerk der alten Bäume zerstören, so die Naturschutzverbände. Auch die grüne Fraktion hatte bereits Kritik an dieser Einspundung geübt.
Nachdem durch das aktuelle Urteil jetzt einige Aspekte der Planung neu betrachtet werden, bitten wir um eine Aussage, ob davon auch Bedenken betroffen sind, die aus dem Karlsruher Gemeinderat benannt wurden. Gleichzeitig betonen wir, dass aus grüner Sicht eine schnelle Umsetzung der Polderplanung geboten ist, um so gut wie möglich auf zukünftige Hochwasser vorbereitet zu sein.
Unterzeichnet von:
Renate Rastätter Johannes Honné Aljoscha Löffler
Dr. Clemens Cremer Christine Weber
Wir erhielten zur Gemeinderatssitzung am 24. September 2024 eine ausführliche Stellungnahme: Bei den meisten der aufgeführten Punkte wird es keine Veränderung der bisherigen Planung geben. Lediglich die Frage nach dem Parkplatz am Rheinstrandbad wurde so beantwortet, dass dieser bei Hochwasser nicht genutzt wird – denn dann ist eine Zufahrt über die gesperrte Hermann-Schneider-Allee gar nicht möglich.
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