Antrag – zur öffentlichen Vorberatung im Ausschuss
Für Karlsruhe wird nach dem Vorbild von Tübingen zeitnah eine Steuer auf Verpackungen von To-go-Speisen und -Getränken nach dem Tübinger Modell eingeführt, mit den Änderungen, die sich aus dem Gerichtsurteil ergeben.
Begründung/Sachverhalt |
Die Einwegverpackungen der To-go-Gastronomie sind ein erhebliches Umweltproblem: Unnötig viele Ressourcen werden für deren Herstellung und Entsorgung verbraucht. Zwar ist bereits vorgeschrieben, dass auch Mehrwegverpackung angeboten werden muss, aber allzu oft werden Einwegverpackungen genutzt. Im günstigsten Fall landet der Abfall anschließend in überquellenden Müllbehältern, zu oft aber auch einfach auf der Straße; ein Teil gelangt in die Natur.
Zusätzlich stellt die Entsorgung eine Belastung für den kommunalen Haushalt dar. Weil eine Mülltrennung im öffentlichen Raum praktisch nicht durchführbar ist, braucht es andere Steuerungsinstrumente. Die Einführung einer Verpackungssteuer im Sinne einer örtlichen Verbrauchssteuer, kann zur Vermeidung von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck beitragen und Anreize zur Nutzung von Mehrwegsystemen setzen. Dadurch wird das Abfallaufkommen im Stadtgebiet verringert und einer zunehmenden Vermüllung des öffentlichen Raums entgegengewirkt.
Schon lange wartet Karlsruhe darauf, dass die Rechtssicherheit der Verpackungssteuer in Tübingen bestätigt wird. Das ist seit dem höchstrichterlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.05.2023 (BVerwG 9 CN 1.22) inzwischen der Fall. Wir stellen diesen Antrag, weil es uns wichtig ist, an dieser Stelle schnell aktiv zu werden und uns die Zeitvorstellung des Finanzdezernats zu diesem Thema zu unambitioniert ist.
Aus Tübingen liegt bereits eine Regelung vor, mit der praktische Erfahrungen gesammelt wurden, und das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze die wenigen Punkte näher ausführen, die geändert werden müssen. Dann kann nach diesem Vorbild in Zusammenarbeit mit anderen Städten mit wenig Aufwand eine Regelung für Karlsruhe ausgearbeitet werden. Diese könnte im Laufe des nächsten Jahres in Kraft treten und somit zeitnah dieses spezielle Müllproblem angehen. Ziel ist dabei nicht, möglichst hohe Einnahmen zu erhalten, sondern mit diesem Impuls den Mehrwegverpackungen zum Durchbruch zu verhelfen.
Wir verstehen, dass die Stadtverwaltung derzeit stark mit der Vorbereitung des Doppelhaushalts und der Umsetzung der neuen Grundsteuer beschäftigt ist. Aber hier kann die Stadtverwaltung auf eine gute Grundlage zurückgreifen. Daher sind wir überzeugt, dass das im Laufe des nächsten Jahres zu schaffen ist, wenn man sich auf das beschränkt, was in Tübingen eingeführt wurde. Darüber hinaus gehende Verbesserungen sind anschließend in Ruhe weiterhin möglich.
Unterzeichnet von:
Johannes Honné Aljoscha Löffler Christina Bischoff Christine Weber
Michael Borner Niko Riebel Christine Großmann Leonie Wolf
Jorinda Fahringer Verena Anlauf Renate Rastätter Thorsten Frewer
Benjamin Bauer Dr. Clemens Cremer Dr. Iris Sardarabady
In der Sitzung des Hauptausschusses am 12. September 2023 erhielten wir die Information, dass eine Verpackungssteuer erst zum Jahresbeginn 2026 eingeführt werden kann.
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes am 22.01.2025 wurde bestätigt, dass diese Steuer verfassungsgemäß ist. Die Stadtverwaltung hat daraufhin erklärt, dass an der Umsetzung der Steuer zum kommenden Jahreswechsel weiter gearbeitet wird.
Was lange währt…..
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