Anfrage
- Welche Aufgaben haben die Inhaber*innen der Stelle Psychiatriekoordination?
- Wie wird der Aufgabenzuwachs und wie werden die zukünftigen Aufgabenschwerpunkte im Zusammenhang mit der empfohlenen Koordination der Kommune im PsychHG gesehen? Ist eine 100 % Stelle für diese Aufgabe der wachsenden Kommune ausreichend?
- Worin liegt die Bedeutung des*der* Psychiatriekoordinator*in als Manager*in des anspruchsvollen Schnittstellenmanagements in diesem sozialen Segment?
- Psychisch kranke Menschen können ihre Interessen oftmals nicht ohne Unterstützung vertreten. Welche Bedeutung hat der*die Koordinator*in in diesem Zusammenhang als Ansprechperson für die Betroffenen und im Rahmen der Entstigmatisierung nach außen?
- Der*die Psychiatriekoordinator*in sollte auch als Ansprechperson für Betroffene fungieren. Wie wird die niedrigschwellige Erreichbarkeit (regelmäßige, öffentliche Beratungstermine – wie häufig?) sichergestellt?
- Welche Bedeutung hatte und hat der*die Psychiatriekoordinator*in während der Pandemie?
- Die Kommune hat die Aufgabe der bedarfsgerechten Angebotsplanung.
Wann wurde die letzte Bedarfsermittlung im Bereich der psychiatrischen Versorgung erstellt? Wie wird oder soll in Zukunft die regelmäßige Berichterstattung der Versorgungslage und der Tätigkeit des*der Psychiatriekoordinator*in im GPV und im Sozialausschuss implementiert werden?
Sachverhalt / Begründung: |
Nach der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland am 30.03.2007 wurde in den zurückliegenden Jahren auch die Sozialgesetzgebung immer stärker auf die gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet.
Dies zeigen aktuell insbesondere das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz und das Bundesteilhabegesetz. In beiden Gesetzen kommt der Selbstbestimmung und dem persönlichen Empowerment der Betroffenen eine bedeutende Rolle zu.
Daneben hat die Kommune seit Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände die Aufgabe, eine gemeindenahe, auf die Bedürfnisse der Betroffenen ausgerichtete Angebotsplanung zu entwickeln und im Bereich der psychiatrischen Versorgung die Gemeindepsychiatrischen Verbünde zu koordinieren.
Die Stadt Karlsruhe hat hier ein spezielles, seit Jahren bewährtes Konzept mit Koordinierungsgruppe, Hilfeplankonferenz und GPV-Forum entwickelt. Es ist davon auszugehen, dass die Stelle der Psychiatriekoordination zukünftig noch stärker an Bedeutung gewinnen wird, da nach dem PsychHG die Kommunen eine koordinierende Rolle einnehmen sollen.
Für eine Stadt in der Größenordnung Karlsruhes halten wir es für wichtig, dass es weiterhin eine klare Ansprechperson bei der Stadt gibt, welche die o.g. Aufgaben erfüllen kann.
Unterzeichnet von:
Verena Anlauf, Niko Riebel, Michael Borner, Jorinda Fahringer
Die Anfrage wurde in der Gemeinderatssitzung am 23. November 2021 beanwortet.
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