GRÜNE stellen Anfrage zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) regelt die Unterstützung für Menschen mit Behinderung ab dem 1. Januar 2020 neu. So gehen die existenzsichernden Leistungen für Menschen mit Behinderungen, die in stationären Wohnangeboten leben, in die Zuständigkeit der örtlichen Träger über. Die Grüne Gemeinderatsfraktion will mit ihrer Anfrage in Erfahrung bringen, wie sich die Stadt auf die Umsetzung der neuen Regelung vorbereitet.
„Derzeit wird die Unterstützung für Menschen mit Behinderung, die in stationären Wohnangeboten leben, aus dem sozialen Fürsorgesystem erbracht. Dabei wird nicht unterschieden zwischen Leistungen für den notwendigen Lebensunterhalt und Leistungen, die zur besseren Teilhabe nötig sind“, so Michael Borner, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion.
„Bisher müssen Menschen, die auf Unterstützung wie z.B. persönliche Assistenzen oder Hilfsmittel angewiesen sind, die notwendigen Reha-Leistungen bei verschiedenen Leistungsträgern separat beantragen. Diese Leistungen für Eingliederungshilfen sind von der Wohnform (z.B. Wohnung, Wohngemeinschaft oder Einrichtung) abhängig und es muss ein sehr großer Teil des Einkommens und Vermögens von der Person selbst sowie von dessen (Ehe-)Partner*in eingesetzt werden“, ergänzt Verena Anlauf, in der Fraktion zuständig für Gesundheit und Soziales.
Künftig sollen die Leistungen des notwendigen Lebensunterhalts (Grundsicherung) von den Leistungen der Eingliederungshilfe getrennt behandelt werden. Für die Kosten der Unterkunft muss dann zeitgerecht vor dem 1. Januar 2020 ein Antrag beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.
„Wir wollen u.a. wissen, ob die Verwaltung auf die Bearbeitung zusätzlicher Anträge personell vorbereitet ist und ob bereits eine Berechnungsgrundlage für die Wohnkosten erarbeitet wurde. Auch interessiert uns, ob die Verwaltung die betroffenen Menschen mit Behinderung über die erforderliche Antragstellung informieren wird“, so Anlauf und Borner.
„Wir begrüßen, dass die Leistungen für Eingliederungshilfen nun unabhängig von den Leistungen für den notwendigen Lebensunterhalt berechnet werden. Was Menschen wegen ihrer Behinderung an Unterstützungsleistungen bekommen, ist dann nur noch davon abhängig, was sie brauchen und möchten, und nicht länger vom Ort der Unterbringung. Entscheidend wird dabei sein, wie die neue Regelung vor Ort umgesetzt wird“, so die Grünen.
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