Für die „alte“ Südstadt Karlsruhe wird eine Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. (1) Satz 1 Nr. 2 (Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung) und der Umwandlungsverordnung des Landes Baden-Württemberg erarbeitet.
Sachverhalt/Begründung
Um den besonderen Charakter und die soziale Durchmischung im Stadtteil zu schützen, wird eine Erhaltungssatzung zum Milieuschutz auf Basis der Umwandlungsverordnung des Landes Baden-Württemberg erarbeitet. Eine Erhaltungssatzung, die einen entsprechenden Milieuschutz (Milieuschutzsatzung) beinhaltet, könnte die gewachsene Struktur der Südstadt schützen. Bereits im November 2013 hat die damalige badenwürttembergische Landesregierung durch ein Maßnahmenpaket Möglichkeiten geschaffen, solchen Entwicklungen entgegenzuwirken.
Die baden-württembergische Umwandlungsverordnung besagt, dass „[…] für Grundstücke in Gebieten einer Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (sogenannte Milieuschutzsatzung) ein Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum an Gebäuden [gilt], die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken bestimmt sind.“
Die Südstadt ist ein multiethnischer, sozial durchmischter Stadtteil mit ganz eigenen gewachsenen Strukturen. Eine funktionierende Nachbarschaftsstruktur und Wohnraum in allen Preislagen machen die Südstadt bei vielen Menschen unterschiedlichster Herkunft, Bildung und Einkommen beliebt. Die Geschichte ähnlich strukturierter Stadtteile in anderen Städten Deutschlands hat gezeigt, dass diese Strukturen geschützt werden müssen, um den Charakter der Stadtteile beizubehalten und nicht Opfer einer Gentrifizierung zu werden. Mit großer Besorgnis beobachten die Südstädter und der Bürgerverein der Südstadt die zunehmenden Entwicklungen in diese Richtung. Eine solche Satzung entspricht also dem Wunsch der Bevölkerung und hilft den sozialen Frieden dort zu bewahren.
Unterzeichnet von:
Lüppo Cramer, Uwe Lancier und KULT-Fraktion
Johannes Honné, Christine Weber, GRÜNE-Fraktion
Tom Hoyem, Thomas H. Hock, FDP-Fraktion
Niko Fostiropoulos, Sabine Zürn, Die LINKE.
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 14.05.2019
Der Antrag wurde unter TOP 14.1 der Gemeinderatssitzung am 30. Juni 2020 behandelt: Wir haben eine Zusage der Verwaltung erhalten, dass im Planungsausschuss genau dargestellt wird, welche Möglichkeiten die Stadt hat, um regulierend einzugreifen und dass Gespräche mit der Bürgergesellschaft der Südstadt zu deren Einschätzung aufgenommen werden.
Weitere Diskussion im Gemeinderat unter TOP 10.2 am 20. Oktober 2020: Nach einem langen Prüfungsprozess stimmte die Stadtverwaltung nun doch zu, in der Südstadt eine Erhaltungssatzung zu erlassen, um die dort wohnenden Menschendavor zu schützen, dass Investor*innen sanierungsbedürftige Häuser aufkaufen, luxuriös sanieren und dann so teuer vermieten, dass sich dies die bisherigen Bewohner*innen die Südstadt nicht mehr leisten können.
Am 31. Mai 2022 wurde die Erhaltungssatzung für die Südstadt unter TOP 3 im Gemeinderat endlich beschlossen!
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