Artenschutz an öffentlichen Gebäuden: Lebensräume für Gebäudebrüter

Antrag

  1. Die Stadt Karlsruhe und ihre Gesellschaften (insbesondere die. Volkswohnung GmbH) prüfen bei allen Modernisierungs-, Wärmedämm- bzw. Neubaumaßnahmen im eigenen Gebäudebestand in Absprache und Beratung mit dem Umweltamt, ob und wie Nistplätze für Gebäudebrüter eingerichtet werden können.
  2. Hierbei soll es durch die Maßnahmen zu keiner Einschränkung der Funktionalität des Gebäudes oder zu zeitlichen Verzögerungen im Bau kommen.

Sachverhalt/Begründung

Naturschutz in und an Gebäuden gehört bislang bei der Stadtsanierung und bei Neubauprojekten eher noch zu den Randthemen. In der allgemein üblichen Praxis der Gebäudesanierung werden verwitterte oder fehlende Mauersteine ersetzt und offene Fugen vollständig verstrichen. Ziel ist eine makellose Fassade. Dies gilt auch bei Neubauten.

Einige Fledermaus- und Vogelarten haben sich jedoch als Kulturfolger dem Menschen angeschlossen und sind auf Lücken in Gebäuden angewiesen. Städtische Gebäude sind für sie nichts anderes als eine „Felslandschaft“ mit Spalten, Simsen und Ritzen. Durch Sanierungen und den modernen Gebäudebau sind die Nistplatzangebote stark rückläufig und die Bestandszahlen von Arten wie Mauersegler, Haussperling und Zwergfledermaus nehmen stark ab. Inzwischen stehen selbst ehemalige Allerweltsarten, wie der Haussperling auf der Vorwarnstufe der Roten Liste.

Das Thema Animal-Aided Design (AAD), die Bedürfnisse von Tieren schon im Planungsprozess zu berücksichtigen und als kreativen Entwurfsbaustein zu nutzen, wird bundesweit in diversen Ansätzen verfolgt.

Durch Nistkästen und Fledermausquartiere – entweder außen an der Fassade angebracht oder integriert in die Dämmung – lassen sich Brut- und Lebensstätten erhalten, ersetzen und neue schaffen. Hierfür gibt es inzwischen auch optisch gute Lösungen. Werden diese Maßnahmen im Zuge von Sanierungen rechtzeitig eingeplant, können sie mit wenig Aufwand umgesetzt werden und so die Bestände der dort nistenden Arten stabilisiert werden. Zusätzlich bieten die Nistangebote insbesondere an Bildungseinrichtungen gute Beobachtungsmöglichkeiten und erfüllen somit gleichzeitig einen Bildungsauftrag.

Mit diesem Anliegen wollen wir das Artenschutzprojekt Gebäudebrüter des NABU Karlsruhe, der auch als Projektpartner mit dem Umweltamt Stadt Karlsruhe fungiert, auf eine breite und solide Basis stellen. Bereits in der Dienstanweisung „Nachhaltige Gebäudebewirtschaftung“ von September 2016 wurde eine Verbesserung der Quartierangebote an Gebäuden durch Nistkästen oder Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse begrüßt und unterstützt.

Unterzeichnet von:

Michael Borner, Renate Rastätter, Zoe Mayer, Johannes Honné

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 14.05.2019

Aus der Gemeinderatssitzung vom 14.05.2019: Der Umwelt- und Arbeitsschutz wird zukünftig im Rahmen der Stellungnahmen zu Bauvorhaben öffentlicher Gebäude oder der städtischen Gesellschaften verstärkt die Anforderungen des Gebäudeartenschutzes berücksichtigen, indem über die rechtlichen Anforderungen hinausgehend Hinweise in die Baugenehmigungen aufgenommen werden, die das Potential für geeignete Nisthilfen oder Fledermauskästen aufzeigen. Des Weiteren wird ein Flyer „Artenschutz am Gebäude“ der Baugenehmigung beigefügt. Eine Beratung bei allen Bauvorhaben mit städtischen Gebäuden übersteigt wiederum die Beratungskapazität der Fachkräfte im Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz. Damit sind wir nicht zufrieden und haben das Thema zu näheren Beratung in den Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und Bauausschuss verweisen lassen.

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