Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion fragt, wie sich die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes von 2017 auf Karlsruher Familien auswirkt.
Michael Borner, sozialpolitischer Sprecher der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion betont: „Dadurch dass Alleinerziehende, deren Ex-Partner*innen den Kindesunterhalt nicht selbst leisten oder nicht leisten können, nun während der gesamten Dauer des Unterhaltsanspruches bis zum 18. Lebensjahr Vorschussleistungen erhalten, hat sich die Zahl der Anspruchsberechtigten stark erhöht. Das ist für sie und ihre Kinder eine enorme Erleichterung, die wir sehr begrüßen!“ Früher wurde diese Zahlung nur für Kinder bis zum Alter von 12 Jahren und auch nur über maximal sechs Jahre gewährt. Die Stadt erhält die ausgezahlten Unterhaltsmittel von Bund und Land zurück, trägt jedoch die Personalkosten für die Bearbeitung der Anträge.
Der Erhalt von Unterhaltsvorschuss kann sich jedoch für manche Familien negativ auswirken, wenn sie sich nahe der Einkommensgrenze für Sozialleistungen befinden, wie etwa Wohngeld, Kinderzuschlag oder das Bildungs- und Teilhabepaket: „Weil die Leistung voll auf das Einkommen angerechnet wird, kann dies dazu führen, dass bestehende Sozialleistungen nicht mehr gewährt werden. Wenn kein Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag mehr besteht, fallen insbesondere auch alle Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket weg, mit denen Eltern Kosten für schulische Unterstützung ihrer Kinder wie Nachhilfe oder deren soziale und kulturelle Teilhabe in Sportvereinen oder durch Musikunterricht bestreiten können. „Ein Teil der alleinerziehenden Geringverdienerinnen und Geringverdiener wird leider trotz Unterhaltsvorschuss am Ende weniger Mittel für die Bedürfnisse ihre Kinder zur Verfügung haben“, so Borner weiter.
Verena Anlauf, kinder- und jugendpolitische Sprecherin fügt an: „Deshalb ist es für uns GRÜNE wichtig zu erfahren, welche Auswirkungen die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes auf die in Karlsruhe lebende Alleinerziehenden und ihre Kinder konkret hat.“
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