Keine Schaustellerbetriebe mit lebenden Tieren auf Karlsruher Märkten

Antrag

  1. Künftig werden keine Schaustellerbetriebe mit lebenden Tieren zugelassen.
  2. Karlsruher Familien werden über die städtische Homepage über artgerechte Alternativangebote mit Pferden und Ponys informiert.

Sachverhalt/Begründung

Die Karlsruher Mess` und andere Märkte sind Feste mit einem überregionalen Besucher*innenkreis. Sie sollen zur Attraktivität der Stadt beitragen. Zu diesem Festcharakter passen aber keine Schaustellerbetriebe mit lebenden Tieren. In den letzten Jahren sind diese „Attraktionen“, auch in Karlsruhe immer mehr in die Kritik der Öffentlichkeit geraten.

Es sind häufig Tierattraktionen v. a. mit Ponys und Mäusen auf Volksfesten vorzufinden:

  • Bei „Ponyreitbahnen“ wird durch das stupide im-Kreis-Laufen ein Bild vom Pferd vermittelt, das aus Sicht des ethischen Tierschutzes heute nicht mehr zeitgemäß ist.
  • Bei „Tierattraktionen mit Mäusen“ werden die Tiere z. B. vorsätzlich unter Stress gestellt, damit sie in Löcher flüchten, auf die zuvor gewettet wurden.

Diese Liste mit weiteren sog. Tierattraktionen ließe sich problemlos fortsetzen.

Bei öffentlichen Einrichtungen wie dem Karlsruher Messplatz, deren Schaffung und Unterhaltung keine Pflicht-, sondern eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Stadt ist, steht es der Stadtverwaltung frei, Schaustellerbetriebe mit einem nicht attraktiven Angebot auszuschließen.

Der VGH München hat mit Bezug auf einen gemeindlichen Volksfestplatz ausgeführt: „Die Gemeinde könnte festlegen, dass an ihren Volksfesten keine Warenverlosungsgeschäfte teilnehmen sollen, weil sie z. B. der Meinung ist, dass diese Art von Geschäften nur wenig zur Attraktivität der Volksfeste beiträgt.“ (VGH München, Urt. v. 17. 2. 1999, 4 B 96.1710).

In Karlsruhe wäre eine solche Regelung Stand heute problemlos umsetzbar. Der langjährige Ponyreitbahnbetreiber auf der Karlsruher Mess´ hat im Laufe des Jahres 2015 aufgegeben. Andere Standbetreiber*innen mit lebenden Tieren sind auf Karlsruher Märkten (noch) nicht vorzufinden.

Unterhaltung durch lebende Tiere muss in unserer aufgeklärten Zeit ein Ende haben. Tiere sind fühlende und leidensfähige Lebewesen und haben ihre artspezifischen Bedürfnisse, die wir als Menschen anerkennen und respektieren sollten. Karlsruher Familien sollten daher auf der städtischen Homepage über alternative Einrichtungen mit Pferden und Ponys, die dem Tierschutz entsprechen, informiert werden.

Unterzeichnet von:

Michael Borner, Zoe Mayer, Renate Rastätter, Johannes Honné, Dr. Ute Leidig

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 14.03.2017

Aus der Gemeinderatssitzung am 14.03.2017:

Erneut zog sich die Stadtverwaltung in ihrer Antwort darauf zurück, dass für eine tierschutzrechtliche Begründung der rechtliche Rahmen für eine solche Regelung nicht bestünde. Wir wünschen uns, dass der bestehende Ermessensspielraum regelmäßig zu Gunsten der Tiere ausgeschöpft wird – was in anderen Städten bereits so erfolgt! Aus diesem Grund haben wir den Antrag zurück genommen, weil er ausschließlich tierschutzrechtlich begründet war. Ein Auftrittsverbot ist aber möglich, wenn sich das Verbot auf solche Tierarten beschränkt, hinsichtlich derer man kommunale, ortsbezogene Argumente für deren Ausschluss anführen kann, also z. B.: Verbot von Schaustellungen mit exotischen Großwildtieren, einerseits wegen des Risikos für die Einrichtung und die in ihr befindlichen Personen; zum anderen wegen des erhöhten Verwaltungsaufwands, um die von solchen Tieren ausgehenden Gefahren so weit wie möglich auszuschließen und dem Verbot von Schaustellungen mit Tieren, von denen ein erhöhtes Zoonose-Risiko ausgeht.

Oberbürgermeister Mentrup sagte zu, dass er sich des Themas annehmen wolle. Wir wünschen uns, dass der bestehende Ermessensspielraum regelmäßig zu Gunsten der Tiere ausgeschöpft wird – was in anderen Städten bereits so erfolgt!

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