Antrag
- Im Entwurf für den Bebauungsplan wird bei den planungsrechtlichen Festsetzungen der Abschnitt 1.2 „Fassaden“, der in der vorgelegten Fassung neue Vordächer in der Kaiserstraße ausschließen würde, geändert in: „Vordächer aus Glas mit Metall-Haltekonstruktion sind erlaubt.“
- Auf eine einheitliche Gestaltung und Dimensionierung ist zu achten. Die Stadtverwaltung erarbeitet hierfür einen Vorschlag.
Sachverhalt/Begründung
Bisher sind Vordächer in der Kaiserstraße vorgeschrieben, das wurde aber nicht durchgesetzt. Das vorgesehene Verbot begründet die Verwaltung damit, dass ein einheitliches Aussehen angestrebt wird. Das wäre aber ohnehin nur in langen Zeiträumen erreichbar, da der Bebauungsplan nicht auf den Bestand wirkt.
Im Beteiligungsverfahren wandten sich die IHK und Teile der Öffentlichkeit gegen das Verbot von Vordächern, weil diese für PassantInnen und AnwohnerInnen einen hohen Nutzen als Regen- oder Sonnenschutz haben. Die GRÜNE-Fraktion greift das auf, weil wir keinen zwingenden Grund für ein Verbot sehen. Es sollte lediglich wie bisher geregelt bleiben, dass dann, wenn ein Vordach geplant ist, dieses nach vorgegebenen Kriterien zu gestalten ist, um langfristig wieder ein einheitliches Straßenbild zu erreichen.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Johannes Honné
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 22.03.2016
Aus der Gemeinderatssitzung am 22.03.2016:
Unser Änderungsantrag wurde von mehreren Fraktionen unterstützt und fließt in das weitere Verfahren ein.