Wohnen soll bezahlbar bleiben Einführung einer Mietpreisbremse in Karlsruhe

Anfrage:

  1. Wie haben sich die Mieten in Karlsruhe in den letzten fünf Jahren entwickelt
    • durch Erhöhung von Mieten bei bestehenden Mietverhältnissen?
    • bei Neuvermietung?
  2. Welche Auswirkungen ergeben sich auf das Mietniveau im Karlsruher Stadtgebiet durch
    • eine Einführung der Kappung von Mieterhöhungen bei laufenden Mietverhältnissen auf maximal 15 % (statt derzeit 20 %) in drei Jahren und
    • eine Begrenzung der Mieten bei Neuvermietung auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete?
  3. Welche Stellungnahme wird die Stadtverwaltung zum Entwurf der Rechtsverordnung der GRÜN-roten Landesregierung zur Einführung einer Mietpreisbremse im Stadtgebiet Karlsruhe abgeben?

Sachverhalt/Begründung

Die GRÜN-rote Landesregierung will den Mietanstieg auf angespannten Wohnungsmärkten in Baden-Württemberg bremsen. Wohnen soll auch in Innenstädten gerade für Familien bezahlbar bleiben.
Mit dem 1. Juli 2015 wird die erlaubte Mieterhöhung bei laufenden Mietverträgen von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren „gekappt“.

 
Zusätzlich wird die Mietpreisbremse dafür sorgen, dass Mieten bei Neuvermietungen maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen können. Die Mietpreisbremse gilt für Städte und Gemeinden, deren Mietwohnungsmarkt besonders angespannt ist, weil günstiger Wohnraum knapp ist.

Beide Maßnahmen sind auch für die Stadt Karlsruhe vorgesehen, was die GRÜNE Gemeinderatsfraktion ausdrücklich begrüßt.

Die Gebiete, in denen eine Mietpreisbremse gilt, wurden ermittelt, indem neben dem jeweiligen Wohnungsversorgungsgrad, dem durchschnittlichen monatlichen Haushaltsnettoeinkommen sowie der daraus örtlich resultierenden Warmmietenbelastungsquote auch die sogenannten Angebotsmieten berücksichtigt wurden. Das sind die Mieten, die für wieder zu vermietende Wohnungen verlangt werden. Auf diese Weise wurden insgesamt 68 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt identifiziert, darunter auch die Stadt Karlsruhe. Die Berechnung der Gebietskulisse beruht auf Daten des Statistischen Landesamtes. 

Bis zum 10. August 2015 haben Städte und Gemeinden nun Gelegenheit, zum Entwurf der Rechtsverordnung Stellung zu nehmen.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach       Dr. Ute Leidig      Alexander Geiger

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 28.07.2015

Aus der Gemeinderatssitzung am 28.07.2015:

Uns wurde bestätigt, dass diese – ebenso wie die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen – vermutlich dazu beitragen kann, das weitere Ansteigen des Mietniveaus zu dämpfen.

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