Kommunale/r (ehrenamtliche/r) Tierschutzbeauftragte/r für die Stadt Karlsruhe

Antrag

  1. Die Stadt Karlsruhe richtet die Stelle eines/einer (ehrenamtlichen) kommunalen Tierschutzbeauftragte/n ein.
  2. Der/ Die Tierschutzbeauftragte berichtet einmal jährlich über die geleistete Tätigkeit.

Sachverhalt/Begründung

Tierschutz ist ein im Grundgesetz verankertes Staatsziel. Für die Umsetzung des Staatsziels sind Bund, Länder und Kommunen verantwortlich. Hierfür müssen neben dem Bund und dem Land auch die Kommunen ihren Teil beitragen. Die Amtsveterinärinnen und Amtsveterinäre sind originär für den Bereich der Kontrolle zuständig und decken somit nur einen Teilbereich des kommunalen Tierschutzes ab. Für die Förderung des Tierschutzes bedarf es zusätzlicher Initiativen. Es müssen Konzepte erarbeitet und evaluiert sowie Potentialanalysen durchgeführt werden.

Eine ehrenamtliche Tierschutzbeauftragte oder ein Tierschutzbeauftragter wäre Ansprechperson für die Verwaltung, sowie für Bürger/innen und auch für Tierschutzvereine. Es handelt sich somit um eine Vermittlungsperson zwischen Verwaltung und Bürgerschaft, die immer das Wohl der Tiere im Auge behält und vorantreibt. Die Stadt Karlsruhe hat schon mit der Ausrichtung des Tierschutztages und Tierschutzpreises 2012 unter Beweis gestellt, dass ihr das Wohlergehen von Tieren ein bedeutendes Anliegen ist.

Mit einem/einer ehrenamtlichen kommunalen Tierschutzbeauftragte/n sehen die GRÜNEN keine Konkurrenz zu den ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten. Die Naturschutzbeauftragten sind zuständig für alle Angelegenheiten des Artenschutzes. Die oder der ehrenamtliche Tierschutzbeauftragte dagegen ist für alle im Tierschutzgesetz verankerten Tierschutzbelange die Ansprechperson. Wesentliche Schwerpunkte der Tierschutzarbeit werden im Heim-, Haus- und Zootierbereich, Streunerschutz sowie im Informations- und Bildungsbereich liegen.

Der/die Tierschutzbeauftragte sollte ehrenamtlich, politisch und administrativ unabhängig arbeiten. Aufgabenfelder des/der Tierschutzbeauftragten könnten sein:

  • Stellungnahmen zu speziellen Fragestellungen für die im Tierschutz tätigen Karlsruher Behörden
  • Unterbreitung von Vorschlägen und Erarbeitung von Initiativen zur Verbesserung des Tierschutzes in Karlsruhe
  • Ansprechpartner/in für Bürgerinnen und Bürger sowie Tierschutzorganisationen
  • Vernetzung und Knotenpunkt für im Tierschutz tätige Organisationen und Behörden
  • Beteiligung bei der Auswahl der Preisträger/innen für den Karlsruher Tierschutzpreis
  • Zusammenarbeit mit der Landestierschutzbeauftragen, um Synergieeffekte für den kommunalen Tierschutz zu ermöglichen.

Der/ Die Tierschutzbeauftragte berichtet einmal jährlich über die geleistete Tätigkeit.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach         Michael Borner          Zoe Mayer      Renate Rastätter

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 16.12.2014
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 24.11.2015

Aus der Gemeinderatssitzung am 24.11.2015:

Ein kommunale/r (ehrenamtliche/r) Tierschutzbeauftragte/r wird in Karlsruhe leider nicht eingerichtet. Immerhin konnte in den Vorberatungen im Ausschuss erreicht werden, dass es zukünftig einen regelmäßigen Runden Tisch aller am Tierschutz Beteiligten geben wird.

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