Antrag
- Das städtische Bonusprogramm zur energetischen Sanierung von Altbauten im Privatbereich wird auf Grundlage der für 2014 zugesagten Evaluation bedarfsgerecht erweitert.
- Die Förderobergrenze von bisher maximal 2.000 € je Wohneinheit und maximal 5.000 Euro pro Gebäude wird deutlich erhöht. Als Zielgröße wird eine durchschnittliche Förderung von 10 % der energetisch wirksamen Sanierungsmaßnahmen angestrebt.
- Das Bonusprogramm wird sowohl bei der Bevölkerung als auch in den einschlägigen regionalen Fachkreisen (ArchitektInnen, EnergieberaterInnen, Wohnungsverwaltungen, Handwerk) verstärkt beworben, um die Zahl der Antragsstellungen weiter zu erhöhen. Dabei werden auch Förderprogramme anderer Träger dargestellt, die über so genannte „Rucksackförderungen“ zusätzlich in Anspruch genommen werden können.
- Die Verwaltung benennt die Größenordnung der durch die Erweiterung des Bonusprogramms zu erwartenden Mehrausgaben und stellt in den Entwurf für den Doppelhaushalt 2015/2016 die erforderlichen Haushaltsmittel ein.
Sachverhalt/Begründung
Im September 2011 hat die Stadtverwaltung auf Antrag der GRÜNEN Fraktion das Bonusprogramm zur energetischen Sanierung privater Altbauten auf den Weg gebracht und die Bevölkerung über die neuen Fördermöglichkeiten informiert. Bei dem Projekt hat das Liegenschaftsamt die Federführung, die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) sowie die Kundenberatung der Stadtwerke sind ebenfalls beteiligt. Gefördert werden bisher energetische Sanierungen von einzelnen Wohneinheiten mit einem Zuschuss von maximal 2.000 € und von Gebäuden mit einem Zuschuss von bis zu 5.000 € sowie Energieausweise mit 150 €.
Wie die seitens der Stadtverwaltung in der Antwort auf die GRÜNEN-Anfrage zum Bonusprogramm vom September 2013 dargestellten Beispiele zeigen, reicht die bisherige Förderobergrenze bei umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen im hohen fünf- oder vereinzelt auch sechsstelligen Bereich oft nicht aus, um einen echten Anreiz zur Sanierung zu bieten. Da genau diese Anreize für energetische Sanierungen durch das Bonusprogramm aber beabsichtigt sind, halten wir eine Erhöhung der Förderobergrenze für sinnvoll. Dabei sollte auch überprüft werden, ob die Relation der Fördergrenze pro Wohneinheit und pro Gebäude angemessen ist.
Eine zusätzliche Attraktivitätssteigerung kann durch den gezielten Hinweis auf Förderprogramme anderer Träger (z.B. Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW oder Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle BAFA) erreicht werden, die zusätzlich zur Förderung durch die Stadt in Anspruch genommen werden können. Erweiterungsmöglichkeiten, wie beispielsweise ein Herabsetzen der Gebäude-Altersgrenze zur Förderung durch das Bonusprogramm (bisher erst ab Baujahr 1983 oder älter) sollten ebenfalls geprüft werden.
Eine verstärkte Bewerbung des städtischen Förderprogramms kann dazu beitragen, die Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen im Privatbereich aktiv zu befördern.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach, Zoe Mayer, Alexander Geiger, Daniela Reiff
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 23.09.2014
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