Entwicklung städtebaulicher Perspektiven für das erweiterte C-Areal in der Nordstadt


Anfrage:

  1. Plant die Stadtverwaltung die im Moment noch in Beratung befindlichen kommunalen Konzepte Karlsruher Wohnbauförderungsprogramm (KaWof) und Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI) auf die Entwicklung des nach Süden erweiterten C-Areals anzuwenden? Falls ja, welche Wohnungsbau-förderungsmaßnahmen kommen hier in Frage und welche Auswirkungen hat dies auf die erweiterte Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Öffentlichkeitsmitwirkung?
  2. Wie wird planungsrechtlich dafür Sorge getragen, dass der weitere Bestand der Bildungseinrichtungen (Freie Aktive Schule und Kindergarten) abgesichert wird?
  3. Welche Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung über eventuelle Bodenbelastungen im C-Areal vor?
  4. Welche Schritte kann die Stadtverwaltung bereits jetzt gehen (bevor der Investor feststeht), um die Zeit bis zum Satzungsbeschluss eines Bebauungsplans und damit zur baulichen Realisierung von Vorhaben im erweiterten C-Areal zu verkürzen, ohne die Beteiligung und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger zu beschränken?
  5. Ist die Stadtverwaltung bereit, die Zeit bis zum Feststehen des Investors zu nutzen, um Befragungen der Bürgerinnen und Bürger durchzuführen und so Kenntnis über ihre Vorstellung für die Entwicklung des „erweiterten C-Areals“ zu bekommen? Ist hier eine Kooperation mit dem Bürgerverein Nordstadt bei der Erstellung eines Fragenkatalogs angedacht?
  6. Wie eng ist die Stadt bzw. der Gemeinderat an die der Ausschreibung der Fläche zu Grunde liegende unverbindliche „Rohplanung“ von 1997 gebunden? Wie stark darf davon abgewichen werden, ohne dass es zum Wegfall der Geschäftsgrundlage bei der Interessensbekundung kommt?
  7. Hat es in der Vergangenheit Möglichkeiten gegeben, das Areal vom Bundesamt für Immobilienaufgaben ohne Bieterverfahren zu erwerben? Falls ja, warum konnte kein Erwerb realisiert werden? Falls nein, ist die Stadt aktiv mit Erwerbsabsichten auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zugegangen? Welche Strategie verfolgte die Stadtverwaltung in Bezug auf die Fläche in der Vergangenheit? Wie beurteilt die Stadt heute ihr damaliges Vorgehen?
  8. Inwiefern entspricht die Höhe des Gebots der Stadt sowie des Gebots ihrer Tochtergesellschaften der Wichtigkeit des Areals für den Stadtteil und die Gesamtstadt?

Sachverhalt/Begründung

Mit dem erweiterten C-Areal steht aktuell eine Fläche in guter Lage zum Verkauf, deren Entwicklung auch im Kontext des Mangels an günstigem Mietwohnraum von hoher Bedeutung ist. Leider ist es der Stadt und Ihren Töchtern nicht gelungen, in den engeren Kreis der aussichtsreichen Bieterinnen zu kommen.

Das Interessensbekundungsverfahren der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIma) ist noch nicht abgeschlossen, so dass noch keine Kenntnis über den wahrscheinlichen Investor vorliegt. Dieser Umstand scheint die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger leider zu verzögern. Vertreterinnen des Stadtplanungsamtes haben erste Grundzüge des angedachten dialogischen Verfahrens auf der Versammlung des Bürgervereins Nordstadt erläutert. Dennoch blieben bei der Bürgerversammlung des Bür-gervereins Nordstadt am 12. November 2013 einige Fragen offen. Auf dieser Bürgerversammlung wurde deutlich der Wunsch geäußert, die Zeit bis zum Feststehen des Investors aktiv zu nutzen.

Mit dieser Anfrage soll daher ausgelotet werden, ob und in welcher Form diesem Wunsch entsprochen werden kann. Es soll aber auch aufgezeigt werden, inwiefern ein Vorziehen der Bürgerbeteiligung unvorteilhaft auf das weitere Verfahren auswirken könnte.

Des Weiteren soll durch Offenlegung der „Historie“ um den Verkauf des Geländes eine Diskussionsgrundlage zum grundsätzlichen strategischen Vorgehen der Stadt beim Liegenschaftserwerb geschaffen werden.

Unterzeichnet von:

Alexander Geiger     Bettina Lisbach     Dr. Ute Leidig     Johannes Honné      Dr. Christofer Leschinger

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 17.12.2013

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