Änderungsantrag zu TOP 18 der Gemeinderatssitzung am 20.11.2012: Standorte für zusätzliche Windenergieanlagen auf Gemarkung Karlsruhe – Teil-Flächennutzungsplan Windenergie

Antrag

  1. Der Gemeinderat spricht sich gegenüber dem Nachbarschaftsverband Karls-ruhe (NVK) dafür aus, dass bei der Flächennutzungsplan-Teilfortschreibung Windenergie der Neubau von Windenergieanlagen auf Gemarkung Karlsruhe nicht komplett ausgeschlossen wird. Es soll möglichst mit einer Auswahl an po-tentiell geeigneten Windenergiestandorten in die BürgerInnenbeteiligung ge-gangen werden.
  2. Um dieses Ziel zu erreichen, werden bei der weiteren Prüfung von potentiellen Windenergiestandorten auf Gemarkung Karlsruhe
    1. grundsätzlich die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände ange-wandt. Ob bzw. wo ggf. erweiterte Vorsorgeabstände notwendig sind, wird nach erfolgter BürgerInnenbeteiligung abgewogen,
    2. für Einzelanlagen geeignete Standorte mit berücksichtigt,
    3. die betrachteten Restriktionen nur dann als Ausschlusskriterium gewertet, wenn die Errichtung von Windkraftanlagen offensichtlich gegen rechtliche Vorgaben verstoßen würde.

Sachverhalt/Begründung

Auf Karlsruher Gemarkung ist die Windhöffigkeit bekanntlich begrenzt und eine Eignung für die Errichtung von Windkraftanlagen nur auf einzelnen Standorten gegeben.

Dem in der Vorlage dargestellten aktuellen Planungsstand beim NVK zufolge, würde eine Teilfortschreibung des FNP wahrscheinlich aber dazu führen, dass in Karlsruhe keine einzige zusätzliche Windenergieanlage errichtet werden könnte. Dies ist der GRÜNEN Fraktion zu wenig. Auch in Karlsruhe sollten neben dem Repowering der bestehenden Windmühlen auf dem Energieberg gewisse Spielräume für den Ausbau der Windenergie geschaffen werden.

Die Ausweisung von für die Windkraft geeigneten Standorten wäre ein Signal an die Umlandgemeinden, dass auch die Stadt Karlsruhe im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Beitrag zu leisten bereit ist. Gleichzeitig würde für bürgerInnenfinanzierte Windenergieanlagen Raum geschaffen. Die Stadtwerke könnten hierbei – ähnlich dem Modell der Solarparks – einen wichtigen Beitrag leisten. Auch eine Finanzierung von Windenergieanlagen über BürgerInnen-Genossenschaften ist denkbar.

Bei der weiteren Prüfung zur Ausweisung von potentiell geeigneten Windenergiestandorten auf Gemarkung Karlsruhe sollte daher weniger restriktiv vorgegangen werden. Die bisherige Bewertung der Standorte und die angelegten Kriterien lassen große Ermessensspielräume erkennen. Diese sollten, zumindest in dem ersten Schritt der Teilfortschreibung des FNP, großzügiger ausgeschöpft werden, als in der Vorlage dargestellt.

Sollten sich für potentiell geeignete Standorte InvestorInnen finden, muss die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einzelne Windkraftanlagen selbstverständlich in transparenten Verfahren mit umfassender BürgerInnenbeteiligung erfolgen. Dabei sind auch naturschutzrechtliche und artenschutzrechtliche Belange detailliert zu prüfen und zu berücksichtigen.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach         Alexander Geiger

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 20.11.2012

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