Antrag
- Punkt MIV.3 (Seite 77): Am Ende des ersten Absatzes wird ergänzt: "Der Öffentliche Verkehr hat dabei weiterhin höchste Priorität."
- Im Zielplan für 2025 (Plan 5-8) werden die Geschwindigkeiten so eingezeichnet, wie sie mit den Maßnahmen MIV.9 bis MIV.11 (Seite 82) angestrebt werden.
Sachverhalt/Begründung
Im Baustein Öffentlicher Verkehr wird bei Maßnahmen der Verkehrssteuerung zur Reduzierung von Störungen im Betrieb nur auf den Baustein Fließender MIV hingewiesen. Ein Ampel-Vorrang für Straßenbahnen wird dort nicht erwähnt. Daher sollte im Teil MIV der Vorrang des Öffentlichen Verkehrs genannt werden.
Beim Zielplan ist nicht maßgebend, ob aktuell die Bedingungen der Verwaltungsvorschrift erreicht werden; denn diese Rahmenbedingungen können sich bis zum Jahr 2025 durchaus ändern. Stattdessen ist der politische Wille entsprechend den Maßnahmen darzustellen:
Zum Beispiel haben die Ortschaftsräte von Hohenwettersbach bzw. Stupferich einstimmig bzw. mehrheitlich Tempo 30 gewünscht; und auch in Wettersbach wurde Tempo 30 nachts gefordert. Der Gemeinderat hat sich für niedrigere Geschwindigkeit in der Eckenerstraße ausgesprochen.
Unterzeichnet von:
ettina Lisbach Johannes Honné Alexander Geiger
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