Anfrage:
Im Herbst beginnt in Baden-Württemberg im Rahmen eines Schulversuches die praxisintegrierte Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern. Da die neue Ausbildungsform einige Spielräume für deren Ausgestaltung offen lässt, haben wir einige Fragen zur Umsetzung in Karlsruhe:
- Mit welcher Fachschule/welchen Fachschulen wird kooperiert werden?
- Wie wird das Verhältnis zwischen schulischer Theorie und Praxis (Vorgabe 3:2 Tage pro Woche) umgesetzt? Wird die Möglichkeit von Blockmodellen genutzt?
- Zur Anrechnung als Fachkraft: Wie wird die Stadt die Empfehlung der Trägerkonferenz und des Jugendhilfeausschusses umsetzen, eine moderate Anrechnung zu praktizieren?
- Werden die Auszubildenden den tariflichen oder den gesetzlichen Urlaubsanspruch erhalten?
- Über welche Qualifizierung verfügen die AnleiterInnen bzw. wie werden die AnleiterInnen für ihre Aufgabe qualifiziert?
- Die Ausbildung erfolgt auch weiterhin als Breitbandausbildung. Es müssen also Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit allen Altersgruppen gesammelt werden. Kann die Stadt mit ihren Einrichtungen alle praktischen Bereiche abdecken oder werden Fremdpraktika (ggf. bei Kooperationspartnern im Stadtgebiet) erforderlich?
- Wird die Stadt an der für Frühjahr 2014 geplanten Evaluierung durch das Land teilnehmen?
Sachverhalt/Begründung
Im Rahmen eines Schulversuches wird die bisherige Form der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern um die sog. „Praxisintegrierte Ausbildungsform“ ergänzt. Diese wird ähnlich wie die duale Ausbildung in anderen Berufen organisiert: Ein theoretischer schulischer Ausbildungsteil und die Praxis in einer festen Ausbildungsstätte sollen eine hohe Ausbildungsqualität gewährleisten.
Die Auszubildenden schließen für die Dauer der gesamten dreijährigen Ausbildung einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer Kindertageseinrichtung ab. Einer der Vorteile für die Auszubildenden ist, dass sie während der gesamten Ausbildung eine Ausbildungsvergütung durch die Praxisstelle erhalten (in der bisherigen Ausbildungsform wird lediglich das Anerkennungsjahr vergütet).
Eines der kontrovers diskutierten Aspekte der neuen Ausbildungsform war und ist die Frage der Anrechung als Fachkraft. Diese ist „mit bis zu 0,4“ einer Vollstelle und damit im Umfang der Anwesenheit (schulischer Ausbildungsumfang 60 Prozent, praktischer Anteil 40 Prozent) möglich. Damit können auch Auszubildende ohne jegliche pädagogische Vorerfahrung entsprechend ihrer Anwesenheit in den Einrichtungen bereits im ersten Jahr voll als Fachkraft auf den Fachkräfteschlüssel angerechnet werden. Vor dem Hintergrund des angestrebten qualitativen Ausbaus der Betreuungs- und Bildungsangebote halten wir dies für nicht vernünftig. Wir würden daher eine moderate Anrechnungsweise begrüßen, wie bereits im Jugendhilfeausschuss angeregt wurde. Außerdem sollte bei der Personalplanung berücksichtigt werden, dass zu Beginn der Ausbildung mehr Zeit (und damit personelle Kapazitäten) für die qualifizierte Anleitung der angehenden Erzieherinnen und Erzieher erforderlich ist. Wir bitten darum, dass die Thematik im Rahmen einer Sitzungsvorlage aufbereitet und in einer Sitzung erläutert wird.
Unterzeichnet von:
Dr. Dorothea Polle-Holl Tanja Kluth
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