Anfrage:
- Wie viele Flugbewegungen von Hubschraubern haben seit der Ausnahmegenehmigung vom 12. August 2011 stattgefunden?
- Zu welchem Zweck sind sie erfolgt?
- Wurden bei diesen Außenstarts und -landungen alle Auflagen (zeitliche Vorgaben, ausschließlich für Notfalleinsätze bei technischen Störungen in Kundenunternehmen) erfüllt?
- Wenn nein, welche Schritte wurden seitens des Regierungspräsidiums unternommen, um dies aufzuklären und gegebenenfalls zu ahnden?
- Ist seitens des Regierungspräsidiums vorgesehen, die Ausnahmegenehmigung zu verlängern?
- Wenn ja: Wird die Stadt hierbei einbezogen und um Stellungnahme gebeten? Werden der Gemeinderat bzw. seine Fachausschüsse hierbei beteiligt?
- Wie beurteilt die Stadtverwaltung eine mögliche Verlängerung der Außenstart- und Landeerlaubnis?
Sachverhalt/Begründung
Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion hat Hinweise von AnwohnerInnen erhalten, dass am Turmberg Außenstarts und -landungen stattgefunden haben, die dem Anschein nach nicht durch die Ausnahmegenehmigung vom vorigen Sommer gedeckt sind.
Die Fraktion hält Ausnahmegenehmigung für Hubschrauberstarts und -landungen am Turmberg für unangemessen. Neben den konkreten Belastungen am Turmberg befürchten wir, dass die Ausnahmegenehmigung von anderen Privatunternehmen als Präzedenzfall herangezogen werden könnte, wenn diese ähnliche Anträge auf Hubschrauberstarts- und -landungen in schützens-werten Gebieten stellen.
Die Stadt sollte sich unbedingt gegen eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung aussprechen, insbesondere wenn sich die Hinweise bestätigen, dass die mit der Genehmigung gemachten Auflagen nicht vollständig erfüllt werden.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Manfred Schubnell Tanja Kluth
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