Anfrage:
- Welche Angebote umfasst die städtische Obst- und Gartenbauberatung?
- Wie viele TeilnehmerInnen besuchen die dort angebotenen Kurse?
- Wie viele Beratungen finden jährlich/monatlich statt?
- Ist die Weiterführung dieser Angebote im bisherigen Umfang personell und fachlich gesichert?
- Wie steht die Verwaltung zu dem Vorschlag, die Obst- und Gartenbauberatung zukünftig beim Gartenbauamt anzusiedeln?
Sachverhalt/Begründung
Seit 1988 bietet das Liegenschaftsamt eine umfassende Obst- und Gartenbauberatung an. Dieses Angebot ist unter Klein-, Hobby- und BerufsgärtnerInnen gleichermaßen beliebt und gefragt. Die Beratung ist ökologisch ausgerichtet, was sich gesamtstädtisch auf zahlreichen Gartenflächen positiv auswirkt.
In absehbarer Zeit geht der langjährige Leiter der Beratungsstelle in den Ruhestand. Der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion ist es sehr wichtig, dass auch nach seinem Weggang die fachlichen Kompetenzen und Beratungsmöglichkeiten der Obst- und Gartenbauberatung den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin zur Verfügung stehen.
Unterzeichnet von:
Dr. Dorothea Polle-Holl Bettina Lisbach
Verwandte Artikel
Aktueller Stand: Umsetzung Chancen-Aufenthaltsrecht
Begründung/Sachverhalt Das Chancen-Aufenthaltsrecht eröffnet einen Weg zur Aufenthaltssicherung für Menschen, die seit Jahren gut integriert sind und zum Gelingen unseres Miteinanders beitragen. Die Umsetzung ist eine weitere Aufgabe für die…
Weiterlesen »
Polderurteil der Stadt Rheinstetten – Einschätzung der Stadt Karlsruhe
Anfrage Wie schätzt die Stadtverwaltung das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Mannheim vom 01. Dezember 2023 (Aktenzeichen 3 S 846/21) ein im Hinblick auf Sachverhalt / Begründung: Mit dieser Anfrage der…
Weiterlesen »
Beförderung von Kindern zu Grundschulförderklassen
Begründung/Sachverhalt Kindern, die wegen Entwicklungsverzögerungen vom Schulbesuch um ein Jahr zurückstellt werden, wird der Besuch einer Grundschulförderklasse empfohlen, in der sie auf Lernvoraussetzungen der Grundschule vorbereitet werden. Da es nur…
Weiterlesen »