Der uneingeschränkte Kontopfändungsschutz wird ab dem 01.01.2012 aufgehoben. Dies kritisieren die GRÜNE Gemeinderats-fraktion und die Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl und weisen auf die verheerenden Folgen für Menschen in Armut hin.
Neben dem fehlenden Pfändungsschutz fällt auch der Verrechnungsschutz für Sozialleistungen und Kindergeld weg. Deshalb ist es wichtig, dass betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Girokonto jetzt in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Leider bitten viele Banken die Kunden hierfür wieder extra zur Kasse und versuchen, durch schlechte Konditionen unliebsame Kunden zu vertreiben.
„So ergab eine Umfrage an Karlsruher Kreditinstituten, dass teilweise ein Vielfaches an Gebühren für P- Konten im Gegensatz zu herkömmlichen Girokonten berechnet wird. Wir lehnen solche Geschäftspraktiken an Menschen ab, die ohnehin wenig haben und auf ein pfändungsgeschütztes Konto angewiesen sind“, so die sozialpolitischen Sprecher der Grünen Gemeinderatsfraktion, Michael Borner und Dr. Dorothea Polle- Holl.
Doch der rechtliche Umwandlungsanspruch auf ein P-Konto besteht nur für diejenigen, die bereits ein Konto haben. Personen ohne Konto haben weiterhin bei keiner Bank einen gesetzlichen Anspruch auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis. Auch kommt es laut Verbraucherzentrale bei vielen Banken zu Nutzungseinschränkungen wie der Nichtannahme von Daueraufträgen, was den Kunden in Geldnot zusätzliche Kosten verursacht. „Dabei ist die Verfügbarkeit über ein Konto genauso wie ein Telefonanschluss oder Internetzugang Voraussetzung, um gleichberechtigt an Alltagsgeschäften im gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können“, so die GRÜNEN.
„Wir fordern die Schaffung einer gesetzlichen Regelung, die jedem Bürger das Recht auf ein Konto auf Guthabenbasis gewährleistet. Dass die FDP als einzige Fraktion im Bundestag einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto für jeden Menschen von vorneherein ablehnt, ist ein Ausdruck sozialer Kälte. Die Bundessregierung fordere ich auf, die nicht nur in Karlsruhe üblichen Gebührenpraktiken der Banken zu stoppen. Sie muss dafür Sorge tragen, dass in Not geratene Menschen von ihren Banken nicht in unangemessener Höhe zur Kasse gebeten werden“, macht Sylvia Kotting-Uhl deutlich.
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