Anfrage:
- Wie beurteilt die Stadtverwaltung den Antrag eines Privatunternehmens für eine Start- und Landeerlaubnis auf dem Gelände des ehemaligen „Schmider-Areals“ auf dem Turmberg?
- Was ist Inhalt der Stellungnahme, die die Stadt Karlsruhe hierzu gegenüber dem Regierungspräsidium abgegeben hat?
- Mit wie vielen Starts und Landungen pro Jahr ist zu rechnen, wenn der Antrag durch das Regierungspräsidium bewilligt wird?
- Für welche Tages- bzw. Nachtzeiten wurde die Start- und Landeerlaubnis beantragt?
- Wird die Start- und Landeerlaubnis für gewerbliche und/oder für private Zwecke beantragt?
- Wie wird die Notwendigkeit für die Helikopterflüge vom Antragsteller begründet?
- Mit welchen Lärmbelastungen in dB(A) ist in welchem Umkreis zu rechnen? Mit welchen Auswirkungen für Erholung sowie für lärmempfindliche Tierarten im Landschaftsschutzgebiet Turmberg/Augustenberg ist zu rechnen, wenn die Genehmigung erteilt wird?
- Sieht die Stadtverwaltung die Gefahr, dass hier ein Präzedenzfall geschaffen wird, der im Stadtgebiet NachahmerInnen finden könnte?
- Warum wurde dem Gemeinderat keine Gelegenheit gegeben, über den gesamten Sachverhalt und die Stellungnahme in einem Fachausschuss zu beraten?
Sachverhalt/Begründung
Der Grünen Fraktion liegen Informationen vor, denen zufolge ein Privatunternehmen einen Antrag auf Start- und Landeerlaubnis für Hubschrauber beim Regierungspräsidium gestellt hat. Die Stadtverwaltung soll gegenüber dem Regierungspräsidium bereits eine Stellungnahme hierzu abgegeben haben. Auch ein Artikel im Wochenblatt Ende Juli 2011 ist dem Thema gewidmet.
Den VertreterInnen des Gemeinderates wurde bisher allerdings keine Gelegenheit gegeben, sich über den Sachverhalt in einem Fachausschuss detailliert zu informieren bzw. darüber zu beraten. Auch die Öffentlichkeit ist kaum informiert.
Die Grüne Fraktion spricht sich entschieden gegen eine Start- und Landeerlaubnis für Hubschrauber auf dem Durlacher Turmberg aus. Wir befürchten Lärmbelastungen für die Bevölkerung und für Erholungssuchende. Auch muss mit Beeinträchtigungen lärmempfindlicher Tierarten im Landschaftsschutzgebiet gerechnet werden. Die Stadtverwaltung muss alle Möglichkeiten ausschöpfen, um zu verhindern, dass hier ein Präzedenzfall geschaffen wird, der Schule machen könnte.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Dr. Ute Leidig Alexander Geiger Johannes Honné
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