Antrag
- Die Verwaltung stellt dar, wie der angestrebte Mittelwert des spezifischen Heizenergieverbrauchs der im Energiebericht 2009 erfassten Liegen-schaften von 130 kWh/ (m2 a)
- a) bis 2020 erreicht werden kann,
b) welcher Anteil an der Absenkung des spezifischen Energieverbrauchs durch bau- und anlagentechnische Erneuerung erreichbar ist,
c) welcher Anteil der erforderlichen Absenkung durch Änderung des Nutzungsverhaltens erreichbar ist,
d) welche ungefähren Investitionssummen voraussichtlich hierfür benötigt werden. - Die Verwaltung stellt dar, wie der angestrebte Mittelwert des spezifischen Stromverbrauchs der im Energiebericht 2009 erfassten Liegenschaften von 22,7 kWh/ (m2a)
- a) bis 2020 erreicht werden kann,
b) welcher Anteil an der Absenkung des spezifischen Energieverbrauchs durch technische Erneuerung erreichbar ist,
c) welcher Anteil der erforderlichen Absenkung durch Änderung des Nut-zungsverhaltens realistisch erreichbar ist,
d) welche ungefähren Investitionssummen voraussichtlich hierfür benötigt werden. - Die Stadtverwaltung erstellt eine Konzeption, die sowohl für den Heizener-gieverbrauch, als auch für den Stromverbrauch eine Priorisierung der Inve-stitionen in die energetische Sanierung des städtischen Gebäudebestandes bis 2020 vornimmt und einen Investitionszielwert pro Doppelhaushalt quan-tifiziert. Dabei wird angestrebt, in allen definierten Nutzarten des Energiebe-richtes die Energieverbräuche sowohl im Bereich Heizenergie als auch im Bereich Strom auf den nutzartspezifischen Gruppenmittelwert zu senken.
Sachverhalt/Begründung
Der Gemeinderat hat 2009, nach eingehender Vorberatung, das Klimaschutzkonzept Karlsruhe als verbindlichen Handlungsrahmen beschlossen.
Das Klimaschutzziel, in allen städtischen Einrichtungen eine jährliche Reduktion des Endenergieverbrauchs von 2 % zu bewirken, ist realistischerweise nur durch kontinuierliche Investition in den Gebäudebestand zu erreichen. Eine Quantifizierung der Investitionssummen und Anreize zu verändertem Nutzverhalten sieht die GRÜNE Fraktion als unerlässlich für eine erfolgreiche Umsetzung der Klimaschutzziele an.
Nur eine über den aktuellen Doppelhaushalt 2011/12 hinausgehende Investitionsplanung im Bereich energetische Gebäudesanierung ist geeignet, in Zeiten schwer vorhersagbarerer städtischer Einnahmen ein Mindestmaß an Investitionen zur Zielerreichung zu gewährleisten.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach, Alexander Geiger, Anne Segor, Johannes Honné, Dr. Dorothea Polle-Holl
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