Kein Gastrecht für Zirkusunternehmen mit Wildtierarten in Karlsruhe
Antrag:
Durch eine Änderung der Platzüberlassungsverträge werden ab 01.01.2011 die Zurschaustellung und die Aufführung von Wildtierarten gemäß der Liste der Tierärztlichen Vereinigung Tierschutz (TVT) auf städtischen Flächen nicht mehr gestattet.
Diese Liste umfasst derzeit folgende Arten:
Alligatoren, Antilopen und antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Delfine, Elefantenbullen, Flamingos, Flusspferde, Giraffen, Greifvögel, Krokodile, Men-schenaffen, Nashörner, Pinguine, Riesenschlangen, Robben und robbenartige Tiere, Tümmler und Wölfe.
Diese Tiere können in mobilen Einrichtungen nicht art- und verhaltensgerecht untergebracht werden.
Sachverhalt/Begründung:
Immer wieder sorgen die Auftritte von Zirkusunternehmen, die bestimmte Wildtierarten mit sich führen, für negative Schlagzeilen. Es ist selbst bei bestem Bemühen der Zirkusbetriebe grundsätzlich zu bezweifeln, dass die Haltung und das Mitführen von verschiedenen Wildtierarten in Zirkusunternehmen und ähnlichen Ein-richtungen mit wechselnden Standorten tierschutzgerecht durchgeführt werden können.
Viele Wildtierarten stellen besonders hohe Ansprüche an ihre Unterbringung, Ernährung und Pflege, die während eines Reisebetriebs nicht gewährleistet werden können: Der ständige Ortswechsel und die damit verbundenen Transporte, die zu kleinen Käfige und fehlende Auslaufmöglichkeiten verursachen massive Gesundheitsschäden, schwere Verhaltensstörungen und eine erhöhte Sterblichkeit der Tiere.
In einigen europäischen Ländern wurden daher bereits zahlreiche Wildtierarten im Zirkus verboten. In Deutschland konnte bis heute trotz mehrerer Initiativen im Bundesrat noch kein grundsätzliches Verbot erreicht werden. Zahlreiche deutsche Städte (z.B. Kassel, Heidelberg, Köln, Schwerin) haben sich dazu entschlossen, zum Wohl der Tiere unabhängig von einem solchen Grundsatzbeschluss, nur solchen Zirkusunternehmen eine Auftritt in ihrer Stadt zu gestatten, die bestimmte Wildtierarten nicht mit sich führen. Hierfür dient die Liste des TVT regelmäßig als Entscheidungsgrundlage.
Auch die Heidelberger Platzpachtverträge, die seit Jahren unbeanstandet vollzogen werden, verwenden diese Liste.
Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion ist der Meinung, dass die Stadt Karlsruhe diesem Beispiel folgen und damit ein eindeutiges Zeichen für den Tierschutz setzen sollte.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Michael Borner Tanja Kluth
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