Umrüstung von Altanlagen bei MIRO und EnBW
Anfrage:
- Wie werden sich der Luftschadstoff-Ausstoß und die Luftschadstoffeinträge in Karlsruhe voraussichtlich verändern, wenn die verschärften Anforderungen der 13. Bundes-Immissions-schutzverordnung für die vier MIRO-Dampfkessel umgesetzt werden?
- War die Stadt Karlsruhe in das immissions-schutzrechtliche Genehmigungsverfahren für die Nachrüstung der MIRO-Dampfkessel einge-bunden?
Wenn nein, warum nicht? - War die Stadtverwaltung durch die MIRO über die anstehenden Veränderungen vorab informiert worden?
Wenn nein: Wird die Stadtverwaltung von der MIRO zukünftig eine transparente Informationspolitik einfordern? - Wie schätzt die Stadtverwaltung die Höhe der in der Genehmigung festgesetzten Stickstoffdioxid-, Schwefeldioxid- und Ammoniakwerte ein und welches Optimierungspotential besteht gemessen am neuesten Stand der Technik?
- Welche Schadstoffreduktion ließe sich erreichen, wenn der MIRO-Dampfkessel 5 auf Gasfeuerung umgestellt würde?
- Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, die MIRO über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus zu einer Emissionsreduktion zu bewegen?
- Ist gemäß 13. BImSchV auch eine Umrüstung von RDK 7 (EnBW) erforderlich?
Wenn ja: Für wann ist das Genehmigungs-verfahren vorgesehen und wird die Stadtverwaltung hier frühzeitig aktiv werden, um minimale Luftbelastungen für Karlsruhe zu erzielen? - Gibt es weitere Anlagen in Karlsruhe, die unter die 13. BImSchV fallen und noch in diesem Jahr umgerüstet werden müssen, um ihren Schadstoffausstoß zu minimieren?
Sachverhalt/Begründung:
Fünfeinhalb Jahre nach Inkrafttreten der novellierten 13. Bundesimmissionsschutzverordnung (13. BImSchV) mit ihren verschärften Anforderungen hinsichtlich des Schadstoffausstoßes von Großfeuerungsanlagen, macht sich die MIRO an die gesetzlich vorgeschriebene Umrüstung ihrer Dampfkessel 2 bis 5. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit Offenlage erfolgte in einem wenig transparenten Verfahren bzw. zu einem für die Öffentlichkeit besonders ungünstigen Zeitpunkt.
Zwar bedeutet die von der MIRO vorgesehene Maßnahme eine Verringerung der Luftschadstoffe für Karlsruhe. Andererseits wäre eine noch weitergehende Schad-stoffreduktion möglich, wenn die MIRO vom neuesten Stand der Technik Gebrauch machte und zusätzlich den Kessel 5 auf Gas- statt auf Mischfeuerung mit Heizöl umstellen würde.
Die Stadtverwaltung ist aufgefordert, bei der MIRO auf eine weitere Optimierung ihrer Anlagen zu drängen. Dabei sollten auch die bestehenden wirtschaftlichen Verbindungen (Fernwärmeauskopplung!) zur Geltung gebracht und eine gute und transparente partnerschaftliche Zusammenarbeit eingefordert werden.
Auch bei der EnBW muss die Stadt vor dem Hintergrund der enormen Zusatzbelastungen durch den neuen Kohleblock RDK 8 frühzeitig eine Minimierung der Luftbelastungen durch RDK 7 und mittelfristig dessen Stilllegung einfordern.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Alexander Geiger Johannes Honné
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