Widersprüche und Klagen bei Verfahren nach SGB II (Hartz IV) und SGB XII in Karlsruhe
Anfrage:
- Wie hoch ist die Widerspruchsrate bei den Bescheiderteilungen bei der ARGE Karlsruhe in den Jahren 2008/ 2009?
- Welche Gründe führen hauptsächlich zu Widersprüchen, und wie können diese minimiert werden?
- Wie viele Widersprüche (prozentual) werden pro Bescheiderteilung eingelegt?
- Wie viele Klagen wurden 2008/2009 in der Folge unbefriedigender Widerspruchsbearbeitung eingelegt und in wie vielen Fälle endeten die Klagen erfolgreich/ teilweise erfolgreich im Sinne der KlägerInnen?
- Wie wird die Rechtssicherheit der MitarbeiterInnen der ARGE in Fragen der Bescheidbearbeitung erhöht? Werden erfolgreiche Widerspruchs-bescheide/ Klagen in Teambesprechungen /Fortbildungen den MitarbeiterInnen erläutert?
- Welche Bearbeitungsdauer wird für Widersprüche im Rahmen des Leistungsbezuges nach dem SGB II zugrunde gelegt und welche reale Bearbeitungsdauer ergibt sich?
- Wie viele Klagen lagen/liegen 2008/2009 beim Sozialgericht Karlsruhe/Zuständigkeitsbereich Karlsruhe Stadt zur Leistungsgewährung nach SGB II und SGB XII vor?
- Wie lange dauern diese Verfahren durchschnittlich und was wird getan, um sie kontinuierlich zu verkürzen?
- Wie hoch ist die Personalfluktuation in der ARGE Karlsruhe? Welche Erkenntnisse hat die ARGE über die Gründe dieser Personalfluktuation?
Sachverhalt/Begründung:
Die Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit mussten vergangenes Jahr bundes-weit fast 270.000 Hartz IV-Bescheide korrigieren. Die Agentur macht u.a. dafür die Personalnot verantwortlich. Im Jahr 2009 war mehr als jedes dritte Widerspruchsverfahren gegen einen Hartz IV-Bescheid erfolgreich, so die ARD-Sendung Report Mainz.
Bundesagentur-Vize Heinrich Alt führte die große Zahl falscher Bescheide auf eine schwierige Personal-situation, bedingt durch eine hohe Personalfluktuation in den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) zurück. Des weiteren, so Alt, gibt es teilweise erhebliche Qualifikationsdefizite, die durch die Personalsituation noch verschärft werden.
In der jährliche Pressekonferenz des Sozialgerichts Karlsruhe vom 03. April 2009 wurde berichtet, dass im Jahre 2008 mit insgesamt 5.255 Klagen und einstweili-gen Rechtsschutzverfahren (für den gesamten Zuständigkeitsbereich des Sozialgericht Karlsruhe) der Eingang immer noch weit über dem Volumen der Jahre vor Einführung der Hartz IV-Regelungen lag. Die Verfahren zu Hartz IV machten 25 % aller Klageeingänge aus. Von den 390 im Jahr 2008 eingegangenen Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz betrafen sogar 256 Hartz IV.
Der Fraktion der GRÜNEN geht es in erster Linie um die Rechtssicherheit der MitarbeiterInnen und Kunden der ARGE Karlsruhe. Durch ständige Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen soll die Rechtssicherheit der MitarbeiterInnen gestärkt werden. Damit verbinden wir die Hoffnung, dass in der Folge weniger Widerspruchs-bescheide bzw. Klagen von AntragstellerInnen notwendig werden.
Unterzeichnet von:
Michael Borner Dr. Dorothea Polle-Holl
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