Umsetzung der Anforderungen des Rettungsdienstgesetzes in Karlsruhe

Umsetzung der Anforderungen des Rettungsdienstgesetzes in Karlsruhe

  1. Hat die Stadtverwaltung bereits ein Konzept zur Erfüllung der neuen Anforderungen des Rettungsdienstgesetzes erarbeitet und was sind die Eckpunkte dieses Konzeptes?
  2. Ist für die Übergangszeit bis zum Bau der neuen Hauptfeuerwache, welche die integrierte Leitstelle beinhalten soll, schon eine Lösung gefunden, die die Anforderungen des § 6 Absatz (1) Rettungsdienstgesetz erfüllt, und wenn ja, welche?
  3. Nach welchen Kriterien bewertet die Stadtverwaltung die materielle und personelle Ausstattung der Rettungswachen?
  4. Wie viele Rettungskräfte und Rettungsfahrzeuge werden für den Rettungsdienstbereich Karlsruhe vorgehalten?
  5. In wie vielen Fällen mussten Rettungskräfte und Rettungsfahrzeuge in den Jahren 2008 und 2009 von anderen Rettungsdienstbereichen angefordert werden, weil die eigenen Fahrzeuge und Kräfte bereits in Einsatz waren?
  6. Wie gewährleistet die Stadtverwaltung die ausreichende Bewerbung der nunmehr einzigen rechtsgültigen Notrufnummer für nichtpolizeiliche Einsätze 112?

Sachverhalt/Begründung:

Die neuesten Änderungen des Rettungsdienstgesetzes schaffen die Verpflichtungen, in allen Rettungs-dienstbereichen integrierte Leitstellen zu schaffen. Außerdem wird die europäische Vorgabe umgesetzt, nur die „112“ als einzige Notrufnummer im nichtpolizeilichen Bereich zu verwenden.
Ziel der Anfrage ist u.a., den Umsetzungsstand im Rettungsdienstbereich Karlsruhe in Erfahrung zu bringen.

Unterzeichnet von:

Alexander Geiger

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 26.01.2010  

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