Gehölzschnitt während der Vegetationszeit

Gehölzschnitt während der Vegetationszeit

  1. Sind der Stadtverwaltung Informationen bekannt, denen zufolge während der Vegetationszeit im August durch städtische Mitarbeiter eine ca. 3 m breite Gebüschzone entlang des Rötlingwegs in Grünwettersbach zerstört wurde?
  2. Warum wurde dieser Eingriff nicht während der Wintermonate außerhalb der Vegetationszeit durchgeführt?
  3. Kommt es häufiger vor, dass Gehölzpflege- bzw. Gehölzschnittmaßnahmen durch die Stadtverwaltung während der Vegetationsperiode vorgenommen werden? Wenn ja: Warum und in welchen Fällen?
  4. Warum wurde der gesamte Gehölzstreifen auf den Stock gesetzt, anstatt das Gebüsch schonend zurück zu schneiden und damit den Lebensraum für Kleinsäuger, Vögel, Insekten und andere Tierartengruppen zu erhalten?
  5. Welche Maßnahmen wurden im Vorfeld des Eingriffs durchgeführt, um Beeinträchtigungen der im Gehölzstreifen vorkommenden Tiere zu vermeiden?

Sachverhalt/Begründung:

Zwischen dem 17. und 20. August 2009 wurde in Grünwettersbach ein naturnaher Gehölzstreifen auf den Stock gesetzt, in dem Anwohnern zufolge zahlreiche Tierarten beobachtet wurden. Derartige Eingriffe müssen gemäß § 43 des Naturschutzgesetztes Baden-Württemberg außerhalb der Vegetationsperiode durchgeführt werden. Auch sind Pflegeeingriffe möglichst schonend vorzunehmen, um Lebensräume für wildlebende Tier- und Pflanzenarten so schützen.

Ähnliche Meldungen, wie in Frage 1 beschrieben, werden von Bürgerinnen und Bürgern immer wieder an die GRÜNE Fraktion heran getragen. Insofern besteht Anlass zur Sorge, dass es sich bei dem geschilderten Eingriff nicht um einen Einzelfall handelt.

Die Stadtverwaltung hat auch in Fragen des Naturschutzes Vorbildfunktion für Karlsruherinnen und Karlsruher. Deshalb ist es besonders wichtig, dass städtische Mitarbeiter die Bestimmungen des Naturschutzgesetzes einhalten und dass Lebensräume wildlebender Tier- und Pflanzenarten so weit wie möglich geschützt werden.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach                      Anne Segor

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 17.11.2009

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