Zu TOP 5 der Gemeinderats-Sitzung am 19.2.2008:
Fächerbad, Umsetzung Bäderkonzept 2000: Beteiligung der Stadt Karlsruhe an der Sportpark-Nordost GmbH (zukünftig Fächerbad GmbH)
Anfrage:
- Ist eine Personalunion der Geschäftsführer KBG und Sportpark/Fächerbad aus rechtlicher und organisatorischer Betrachtung möglich?
- Falls ja, wie steht die städtische Verwaltung dazu?
- Die Vorlage geht von einer Wanderbewegung vom Fächerbad zum Neuen Freizeitbad aus, laut Anlage 4 Beilage 2 jedoch nicht bei den städtischen Bädern. Warum nicht?
- Die Vorlage nennt eine möglichst personenidentische Besetzung der beiden Aufsichtsräte. Gemeint sind vermutlich nur die gemeinderätlichen Mitglieder und der/die Aufsichtsrats-Vorsitzende. Die Partnerschaftsver-einbarung nennt dies als grundsätzliche Voraussetzung. Wie verbindlich ist diese (für uns sinnvolle) Regelung nun?
- Die Grüne Gemeinderatsfraktion will Kosten und Aufwand eines zusätzlichen Aufsichtsrats Sportpark/Fächerbad gering halten. Soll die Vergütung der Aufsichtsräte wie bei der KBG erfolgen? Wie viele Sitzungen pro Jahr sind üblicherweise vorgesehen?
Unterzeichnet von
Klaus Stapf