Gebäude-Investitionen bei Sportvereinen
Antrag:
Die Stadt Karlsruhe ergänzt ihre Sportförderrichtlinien bei der Förderung von Investitionen für Gebäude um das Kriterium der Anzahl der Vereinsmitglieder bzw. Nutzer unter besonderer Berücksichtigung der Jugendlichen.
Dabei wird nicht nur wie jetzt eine absolute Grenze von mindestens 100 Mitgliedern zur Förderung vorausgesetzt, sondern darüber hinaus gerade bei großen Summen die Anzahl der Mitglieder z.B. durch eine prozentuale Staffelung berücksichtigt.
Sachverhalt/Begründung:
Die zur Förderung von Investitionen für Gebäude stehenden Mittel im Sport sind begrenzt. Derzeit ist es möglich, dass Vereine ab 100 Mitgliedern sehr große Summen an Fördermitteln erhalten können. Um die Mittel möglichst effektiv zur Förderung des Breiten- und Jugendsports einzusetzen, sollte als zusätzliches Kriterium die Anzahl der Sportlerinnen und Sportler, die die Anlagen nutzen werden, aufgenommen werden, unter besonderer Berücksichtigung der Jugendlichen. Weitere Kriterien wie Gesundheitsförderung könnten ebenfalls angewandt werden. ‚Kleinere’ Vereine könnten Ihren Vorhaben durch gemeinsame Anlagen und Kooperationen mehr Gewicht verleihen.
Unterzeichnet von:
Klaus Stapf
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