Beitragsbezuschussung zu den Kindergartengebühren
Antrag:
- In Zukunft wird jedem Anmeldeformular zum Besuch eines Kindergartens das Faltblatt "Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Tageseinrichtungen" beigelegt.
- An den beiden Rathauspforten West und Marktplatz liegen die Faltblätter bereit und können auf Nachfrage ausgegeben werden.
- Die Information zu dieser Beitragsbezuschussung ist über das „Suche“-Feld der städtischen Homepage auffindbar.
Sachverhalt/Begründung:
Die Grüne Gemeinderatsfraktion regt eine bessere Transparenz in der Handhabung der Beitragsbezuschussung zu den Kindergartengebühren der Eltern an.
In Karlsruhe können Eltern mit schwachem Einkommen für die Kindergartengebühren ihrer Kinder eine Beitragsbezuschussung im Rahmen der Jugendhilfe erhalten. Diese quasi einkommensabhängige Beitragsstaffelung begrüßen wir ausdrücklich als soziale Leistung der Stadt und möchten dafür der Sozial- und Jugendbehörde (SJB) ein großes Lob aussprechen.
Unserer Meinung nach hapert es allerdings an der Umsetzung und Transparenz dieser lobenswerten Maßnahme. Nach unseren Recherchen
- ist diese Möglichkeit zur Beitragsbezuschussung bei vielen Eltern und sogar bei einigen Erzieherinnen nicht bekannt,
- liegen in den meisten Kindertageseinrichtungen keine entsprechenden Faltblätter aus,
- ist an der Rathauspforte (Rathaus West und Marktplatz) dieses Faltblatt weder vorrätig noch bekannt,
- ist es nicht möglich, über das „Suche“-Feld der städtischen Homepage schnell und komfortabel auf den entsprechenden Hinweis zu kommen. Man muss sich über verschiedene Stichworte durchklicken. Die Nutzerfreundlichkeit kann hier noch gesteigert werden.
Für die meisten Menschen ist das öffentliche Eingestehen einer manchmal auch nur temporären finanziellen Notlage mit Schamgefühlen besetzt. Wer bis-her nicht von der Ermäßigungsmöglichkeit erfahren hat, findet keine Information darüber in der Einrichtung und im Rathaus. Er oder sie kann von einer Erzieherin in der Kindertageseinrichtung zufällig darauf angesprochen werden, wenn bei ihr der Eindruck einer finanziellen Enge in der Familie entstanden ist. Das erscheint uns zu beliebig und ist zu sehr auf detektivischen Spürsinn aus-gelegt.
Deshalb halten wir es für sinnvoll, die Eltern auf das entsprechende Angebot der Beitragsbezuschussung gleich mit der Anmeldung zum Kindergarten hin-zuweisen, sodass sie selber entscheiden können, ob sie einen Antrag an die Sozial- und Jugendbehörde (SJB) stellen wollen.
Der Informationsfluss kann ohne viel Aufwand kurz, transparent und Bürger/innenfreundlich gestaltet werden, indem das bereits bestehende Faltblatt gleich der Anmeldung beigelegt wird.
Unterzeichnet von:
Klaus Stapf
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