Für die „alte“ Südstadt Karlsruhe wird eine Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. (1) Satz 1 Nr. 2 (Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung) und der Umwandlungsverordnung des Landes Baden-Württemberg erarbeitet. Sachverhalt/Begründung […]
Stadtentwicklung
Fläche ist eine begrenzte Ressource. Dabei müssen wir mit unseren verbliebenen Flächen so sparsam wie möglich umgehen und wollen daher auf Flächenausweisungen im Außenbereich möglichst verzichten. Stattdessen setzen wir auf eine mit Begrünungsmaßnahmen verbundene Innenentwicklung.