Es werden die minimalen Grundwerte je Zone und die Reduktionsmöglichkeiten aus dem ursprünglichen Satzungsentwurf (Fassung vom 04.10.2024) angewendet: Zone 1: 0,5 Stellplätze pro WohneinheitZone 2: 0,7 Stellplätze pro Wohneinheit Begründung […]
Mobilität
Mobilität ist häufig eine Notwendigkeit, doch besonders die Fortbewegung mittels individueller motorisierter Fahrzeuge hat viele negative Nebenwirkungen. Wir möchten daher alles dafür tun, Fuß-, Rad- und öffentlichen Verkehr so attraktiv zu gestalten, dass das Auto möglichst selten genutzt wird.