Wirtschaftlichkeitsnachweis Kombilösung

Anfrage:

  1. Auf welche Argumente stützt der Bundesrechnungshof (BRH) seine Einschätzung, wonach die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens Kombilösung in Zweifel steht?
  2. Welche Nachweise muss die KASIG erbringen, um die Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit der Kombilösung zu belegen, die aktuell vom BRH angezweifelt werden?
  3. Für den Fall, dass ein Nachweis der Wirtschaftlichkeit erbracht werden kann: Wie hoch sind die
    • vom Bund bisher akzeptierten förderfähigen Kosten und
    • die aktuell von der KASIG als förderfähig angenommenen Kosten?
    • Wie hoch ist der von der Stadt zu leistende Eigenanteil an den Herstell-kosten bei a) und b)?
  4. Für den Fall, dass ein Nachweis der Wirtschaftlichkeit nicht oder nicht vollständig erbracht werden kann:
    • Ergeben sich hierdurch Auswirkungen auf die Förderfähigkeit und Fertigstellung des Teilprojektes Straßenbahntunnel Kaiserstraße und wenn ja, welche?
    • Welche Auswirkungen ergeben sich für die Förderfähigkeit des Teilprojektes Umbau der Kriegsstraße? Besteht die Möglichkeit, dass die Förderfähigkeit vollständig aberkannt wird und welche Konsequenzen hätte dies für die anstehende Vergabe?
    • Welche Strategien und Überlegungen gibt es bei der KASIG dahingehend, den Umbau der Kriegsstraße auch dann zu realisieren, wenn die Wirtschaftlichkeit des Teilprojektes in der bisher geplanten Form nicht nachgewiesen werden kann?
      Gibt es kostenoptimierte Alternativen zur bisherigen Umbauplanung?
      Gibt es Überlegungen, dass die Stadt bzw. die KASIG Teile des Kriegsstraßenumbaus in Eigenregie finanziert?
      Wenn ja, um welche Module könnte es sich hierbei handeln und welche Kosten wären – grob geschätzt – dann von Stadt bzw. KASIG zusätzlich zu tragen?
  5. Bis wann wird der von der KASIG zu erbringende Nachweis zur Wirtschaftlichkeit der Kombilösung voraussichtlich vorliegen?
  6. Ab wann könnte bei positivem Ergebnis die Vergabe für den Umbau der Kriegsstraße erfolgen und wann mit dem Bau begonnen werden?
  7. Gefährdet ein verzögerter Baubeginn des Teilprojektes Kriegsstraße die Fertigstellung der Kombilösung bis Ende 2019?
    Würde sich eine verspätete Fertigstellung des Gesamtprojektes negativ auf dessen Förderfähigkeit auswirken?

Sachverhalt/Begründung

Der Bundesrechnungshof hat gegenüber dem Bundesverkehrsministerium Zweifel an der Wirtschaftlichkeit und damit auch an der Förderfähigkeit der Kombilösung angemeldet. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass das Bundesverkehrsministerium schon bei der Bewilligung des Teilprojekts Straßenbahntunnel Kaiserstraße darauf hingewiesen hatte, dass bei gravierenden Kostenerhöhungen die Gefahr bestehe, dass dem Vorhaben angesichts des knappen Nutzen-Kosten-Indikators die Fördervoraussetzungen entzogen werden könnten. Zeitungsberichten zufolge sieht sich die KASIG gezwungen, in den nächsten Monaten einen aktualisierten Nachweis der Wirtschaftlichkeit für die Kombilösung zu erbringen.

Mit unserer Anfrage wollen wir öffentlich darüber aufklären, welche Konsequenzen sich aus einem positiven oder auch negativen Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung für Stadt, KASIG und für die Kombilösung an sich erge-ben könnten. Außerdem soll offengelegt werden, ob Alternativen zur aktuellen Planung des Kriegsstraßenumbaus in Erwägung gezogen werden und – falls ja – wie diese aussehen.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach       Johannes Honné         Daniela Reiff

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 30.06.2015

Aus der Gemeinderatssitzung am 30.06.2015:

Wir erhielten lediglich die Information, dass die Kasig (Karlsruher Schieneninfrastruktur Gesellschaft) im Juli eine fortgeschriebene „Standardisierte Bewertung“ vorlegen wird.

Verwandte Artikel