Antrag
- Der Antragstitel wird ergänzt um „wo möglich“.
- Im ersten Satz wird „grundsätzlich“ durch „so weit wie möglich“ ersetzt.
- Es wird angefügt: „Die Kriterien für die ausnahmsweise Nutzung von Leiharbeit werden mit dem Gesamt-Personalrat abgestimmt.“
Sachverhalt/Begründung
Wie aus der Antwort der Verwaltung hervorgeht, wird es nicht möglich sein, durch einen Pool von Arbeitskräften in der Verwaltung die Leiharbeit völlig auszuschließen.
Demnach ist ein kompletter Verzicht auf Leiharbeit leider nicht möglich. Aber es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Leiharbeit in der Verwaltung auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.
Wir setzen uns weiter dafür ein, dass dabei gleicher Lohn für gleiche Arbeit gezahlt wird (Equal Pay).
Unterzeichnet von:
Joschua Konrad Johannes Honné Renate Rastätter Verena Anlauf
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 26.02.2019