Erstellung eines einfachen Bebauungsplanes Breite Straße
Antrag:
Die Stadt stellt einen einfachen Bebauungsplan gemäß §30 BauGB für die Teile der Breite Strasse auf, die nicht durch die Erhaltungssatzungen erfasst sind. In diesem einfachen Bebauungsplan werden die möglichen Höhen der Gebäude zusätzlich festgelegt.
Sachverhalt/Begründung
In dem Bereich der Breite Str. in Beiertheim, in dem keine Erhaltungssatzung gültig ist, stehen einige denkmalgeschützte, niedrige Häuser. Für Neubauten, die nach § 34 genehmigt werden, gelten jedoch die Höhen der Neubauten in der Umgebung als Maßstab. Hier ist eine gezielte Abstufung der Höhen über einen Bebauungsplan notwendig, so dass die alten denkmalgeschützten Gebäude in ihrer Höhe festgelegt werden und die Umgebung darauf Bezug nimmt.
Daher ist eine Erweiterung der kleinen älteren Bebauungspläne, die viel Spielraum lassen und den Erhalt der noch vorhandenen schönen traditionellen Substanz erschweren, notwendig.
Mit dieser Maßnahme wird dafür gesorgt, dass behutsam neu gebaut wird, um den notwendigen Wohnraum zu schaffen, aber keine Orientierung an den höchsten Baukörpern erfolgt, sondern eine angemessene Höhenentwicklung stattfindet, die Rücksicht auf Denkmäler nimmt.
Unterzeichnet von:
Parsa Marvi und Michael Zeh (SPD-Fraktion)
Tilman Pfannkuch (CDU-Fraktion)
Ekkehard Hodapp und Dr. Ute Leidig (GRÜNE-Fraktion)
Lüppo Cramer (Kult-Fraktion)
Friedemann Kalmbach und Eduardo Mossuto (FÜR Karlsruhe)
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 17.07.2018
Aus der Gemeinderatssitzung am 17.07.2018:
Der Antrag wurde auf die Gemeinderatssitzung am 24. Juli 2018 verschoben und dann beraten. Nach lebhafter Diskussion – und gegen die Stellungnahme der Stadtverwaltung – wurde mehrheitlich beschlossen, einen solchen Plan aufzustellen, der die Höhe von Gebäuden begrenzt. Fraktionen und Bürgerverein erhoffen sich dadurch, dass keine weiteren überdimensionierten Neubauten das Ortsbild belasten – das bislang noch durch kleinteilige giebelständige Häuser geprägt ist. Die zukünftige Diskussion im Planungsausschuss muss erweisen, ob sich damit verhindern lässt, dass mit Bezug auf eine Bausünde die jeweils nächste genehmigt werden muss. Wir hoffen, dass das Stadtplanungsamt hier zukünftig mehr Mut zur Gestaltung zeigt!
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