Änderungsantrag zu TOP 3 der Gemeinderatssitzung am 07. Februar 2017: „Satzung für ehrenamtliche Entschädigung“, hier: Verschiebung der Erhöhung

Antrag

  1. Artikel 2 wird geändert in: „Die Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.“
  2. Zur Anpassung der Entschädigung für andere städtische Ehrenämter erarbeitet die Verwaltung eine Vorlage. Dabei sind Vorschläge zur Vereinheitlichung auf Landesebene zu berücksichtigen.

Sachverhalt/Begründung

Die Mitglieder des Gemeinderates arbeiten mit hohem persönlichem Einsatz für dieses Ehrenamt. Die zeitliche Belastung ist etwa mit einer Halbtagsbeschäftigung vergleichbar. Sie ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen, weil der Gemeinderat immer häufiger einbezogen wird und viele große Vorhaben zu begleiten sind. Gleichzeitig tragen die StadträtInnen eine hohe Mitverantwortung für das Wohlergehen der Stadt. Die Aufwandsentschädigung in Karlsruhe liegt auch nach der Erhöhung auf 890 Euro pro Monat im Vergleich mit anderen Städten dieser Größenordnung am unteren Ende.

Nach der 2010 beschlossenen Regelung soll die Aufwandsentschädigung für Gemeinderatsmitglieder alle fünf Jahre, jeweils zur Mitte einer Wahlperiode, analog zur Entwicklung der Gehälter im öffentlichen Dienst erhöht werden.

Im Rahmen der laufenden Haushaltskonsolidierung werden in allen Bereichen der Stadtverwaltung Einsparungen erbracht. Auch die Gemeinderatsmitglieder wollen einen Sparbeitrag leisten. Das wird durch eine Verschiebung des Inkrafttretens der Satzung erreicht.

Die Entschädigungen für andere städtische Ehrenämter sollen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Dies betrifft auch Personengruppen, die in der „Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe“ nicht genannt werden, z.B. Aktive der Freiwilligen Feuerwehr.

Unterzeichnet von:

Johannes Honné                              Dr. Ute Leidig

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 07.02.2017

 

Aus der Gemeinderatssitzung am 07.02.2017:

Der Vorschlag fand eine breite Mehrheit und wird so umgesetzt.

Die Aufwandsentschädigungen für andere Ehrenamtliche, wie z.B. die Freiwillige Feuerwehr zu überprüfen und einen Änderungsvorschlag vorlegzulegen, wo Nachholbedarf besteht, sagte OB Mentrup zu.

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