Änderungsantrag zu TOP 16 der Gemeinderatssitzung am 22.03.2016: Entwicklungskonzept Zoologischer Stadtgarten

Antrag

  1. Aus dem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung zum „Entwicklungskonzept Zoologischer Stadtgarten“ wird das Wort „verbindlichen“ gestrichen. Der geänderte Beschlussvorschlag lautet wie folgt: „Der Gemeinderat stimmt dem „Entwicklungskonzept Zoologischer Stadtgarten“ zu und erklärt dieses zur konzeptionellen Leitlinie für die Weiterentwicklung der Gesamtanlage des Zoologischen Stadtgartens.“
  2. Das Sallenwäldchen mit dem Kinderspielplatz bleibt Teil des denkmalgeschützten Stadtgartens und wird nicht für Tiergehege genutzt.
  3. Die Asienanlage mit Orang Utans und Tigern wird aus dem Entwicklungskonzept „Zoologischer Stadtgarten“ gestrichen.

Sachverhalt/Begründung

Die Fraktion GRÜNE begrüßt das „Entwicklungskonzept Zoologischer Stadtgarten“. Wir sehen in dem Entwicklungskonzept, das von den sechs Projektgruppen und Herrn Dr. Reinschmidt erarbeitet wurde, große Chancen, den Zoo tiergerechter und attraktiver auszugestalten. Wir unterstützen insbesondere die Ziele des Masterplans: „Tierschutz, Natur- und Artenschutz sowie Zoopädagogik“. Denn nur mit einer konsequenten Orientierung an diesen Zielen kann heute noch die Haltung von Wildtieren in einer lebenslangen menschlichen Gefangenschaft gerechtfertigt werden. Die Tiere sollen Botschafter sein, um die Besucherinnen und Besucher für den Schutz dieser Tierarten und ihrer Lebensräume zu sensibilisieren.  

Dennoch halten wir es für geboten, das Entwicklungskonzept als „konzeptionelle Leitlinie“ und nicht als „verbindliche konzeptionelle Leitlinie“ für die Weiterentwicklung der Gesamtanlage des Zoologischen Stadtgartens zu beschließen. Die Erfahrungen mit dem Vorgänger-Masterplan belegen, dass die Umsetzung flexibel bleiben muss. Denn wir können davon ausgehen, dass die Anforderungen an tiergerechte Haltungsformen weiter steigen werden. Dafür sprechen sowohl wissenschaftliche Untersuchungen zum Tierwohl als auch veränderte ethische Einstellungen der Bürgerinnen und Bürger, die sich extensive Anlagen für Wildtierarten im Zoo wünschen.

Eine Haltung von Orang Utans aus Artenschutzgründen wäre im Karlsruher Zoo nicht umsetzbar. Menschenaffen wie Orang Utans werden heute nur noch in signifikanten Gruppengrößen in sehr großen extensiven Anlagen gehalten, was im Karlsruher Zoo völlig ausgeschlossen ist.

Da die Flächen im Zoo nicht vermehrbar sind, auch nicht auf Kosten des denkmalgeschützten Stadtgartens, sollten wir uns weitgehend auf die Verbesserungen der tiergerechten Haltungsformen, die Sanierung der Gebäude, auf die Wissensvermittlung, die Verbesserung der Gartenanlagen, auf Natur- und Artenschutzprojekte sowie auf die Verbesserung der Infrastruktur des Zoologischen Stadtgartens konzentrieren. Dazu gibt es im Masterplan hervorragende Vorschläge, die weit über die als Alternative genannte Minimallösung hinausgehen.

Die geplante Asienanlage ist jedoch weder mit Blick auf den Flächenbedarf zu Lasten des Stadtgartens noch in Hinblick auf die dadurch entstehende hohe finanzielle Belastung von etwa 30 Mio. Euro darstellbar. Zudem ist das Sallenwäldchen Bestandteil der denkmalgeschützten Gartenanlage und als Frischluftschneise für die angrenzenden Stadtteile unverzichtbar.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach     Renate Rastätter      Zoe Mayer      Michael Borner       Joschua Konrad

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 22.03.2016

Aus der Gemeinderatssitzung am 22.03.2016:

Die Mehrheit im Gemeinderat hat unseren Änderungsantrag abgelehnt.

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